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12 Minuten Lesezeit

Employer of Record (EOR) in Frankreich – Ihr vollständiger Leitfaden für die Einstellung im Ausland

Veröffentlicht am:

Apr 7, 2025

Aktualisiert am:

Dec 22, 2025

Rivermate | Employer of Record (EOR) in Frankreich – Ihr vollständiger Leitfaden für die Einstellung im Ausland

Ihre Geschäftserweiterung nach Frankreich kann eine spannende Gelegenheit sein. Frankreich verfügt über eine große Wirtschaft, eine qualifizierte Arbeitskraft und Zugang zum europäischen Markt. Allerdings bedeutet die Einstellung von Mitarbeitenden in Frankreich auch, sich durch komplexe Arbeitsgesetze, umfangreiche administrative Aufgaben und strenge Compliance-Anforderungen zu navigieren. Wenn Sie in Frankreich ohne Gründung einer lokalen Niederlassung einstellen möchten, ist ein Employer of Record (EOR) vielleicht die ideale Lösung. Dieser umfassende Leitfaden erklärt, was ein EOR ist, warum Sie in Frankreich einen verwenden sollten, welche Dienstleistungen ein EOR in Frankreich anbietet und wie er Ihnen hilft, die französischen Vorschriften einzuhalten. Wir vergleichen auch die Nutzung eines EOR mit der Gründung einer eigenen Gesellschaft und diskutieren, wie der EOR-Service von Rivermate Ihre Expansion nach Frankreich unterstützen kann.

Was ist ein Employer of Record (EOR)?

Ein Employer of Record (EOR) ist eine Organisation von Drittanbietern, die legal Arbeitnehmer im Auftrag eines anderen Unternehmens beschäftigt. Einfach ausgedrückt, wird der EOR zum offiziellen, rechtlichen Arbeitgeber für Ihren Mitarbeiter in einem bestimmten Land, auch wenn der Mitarbeiter für Ihr Unternehmen arbeitet. Der EOR übernimmt alle administrativen und rechtlichen Verantwortlichkeiten der Beschäftigung – wie Gehaltsabrechnung, Steuern und Einhaltung der Arbeitsgesetze – während Sie die tägliche Steuerung der Aufgaben und Projekte des Mitarbeiters behalten.

In der Praxis ermöglicht die Nutzung eines EOR Unternehmen, in Ländern zu rekrutieren, in denen sie keine eigene rechtliche Gesellschaft haben. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise außerhalb Frankreichs ansässig ist, aber einen talentierten Profi in Frankreich einstellen möchte, kann ein EOR diese Person im Auftrag von Ihnen einstellen. Der Mitarbeiter tritt formell in die lokale Gesellschaft des EOR in Frankreich ein, arbeitet aber für Sie und folgt Ihren Anweisungen. Diese Regelung erlaubt es Ihnen, Top-Talente in Frankreich zu nutzen oder auf dem französischen Markt zu operieren ohne den zeitlichen und finanziellen Aufwand, eine französische Tochtergesellschaft zu gründen. Es ist eine flexible Lösung für internationale Expansion, kurzfristige Projekte oder Remote-Hiring grenzüberschreitend.

Warum ein Employer of Record in Frankreich verwenden?

Frankreich ist ein attraktiver Standort für internationale Geschäftsexpansion – es verfügt über die weltweit siebtgrößte Wirtschaft und eine hochqualifizierte Arbeitskraft. Doch Frankreich ist auch für seine komplexen Arbeitsgesetze und administrativen Prozesse bekannt. Hier sind die Gründe, warum viele Unternehmen einen Employer of Record in Frankreich nutzen:

  • Schneller Markteintritt: Die Gründung eines Unternehmens in Frankreich kann Monate an Papierkram und bürokratischen Hürden erfordern. Mit einem EOR können Sie in Frankreich innerhalb von Tagen oder Wochen mit der Einstellung beginnen, was Ihrem Geschäft eine schnellere Möglichkeit gibt, präsent zu sein.
  • Einhaltung komplexer Gesetze: Das französische Arbeitsrecht ist bekannt für seine Komplexität und arbeiterfreundlichen Regelungen. Es gibt strenge Vorgaben zu Arbeitszeiten, Überstunden, Verträgen, Kündigungen und mehr. Ein EOR, der mit französischen Vorschriften vertraut ist, stellt sicher, dass Sie von Anfang an 100% compliant mit allen lokalen Arbeitsgesetzen bleiben.
  • Kosteneinsparungen: Die Gründung einer lokalen Gesellschaft ist mit bedeutenden Kosten verbunden – Rechtsgebühren, Gründungskosten, Einstellung von HR- und Buchhaltungspersonal vor Ort, Mietkosten usw. Im Vergleich dazu berechnet ein EOR eine Servicegebühr, um die Beschäftigung zu verwalten. Das kann kosteneffektiver sein, wenn Sie nur eine kleine Anzahl von Mitarbeitenden in Frankreich einstellen oder den Markt testen.
  • Administrative Entlastung: Vom Registrieren bei französischen Behörden bis zur Verwaltung der monatlichen Gehaltsabrechnung und Steuererklärungen – die administrative Last bei Auslandseinstellungen ist schwer. Ein EOR übernimmt alle HR-Administration – Erstellung lokaler, gesetzeskonformer Verträge, Anmeldung bei der französischen Sozialversicherung, Zahlung der Nettoeinkommen in Euro und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen – sodass Ihr Team diese ausländischen HR-Aufgaben nicht selbst erledigen muss.
  • Lokale Expertise: Bei der Nutzung eines EOR in Frankreich erhalten Sie Zugang zu lokalen HR- und Rechtsexperten. Sie kennen kulturelle Feinheiten, Sprache und regionale Regelungen (wie Tarifverträge oder regionale Anforderungen). Diese Expertise hilft, Fehler zu vermeiden, die ein ausländischer Arbeitgeber aufgrund mangelnder Kenntnis französischer Praktiken leicht machen könnte.
  • Flexibilität und Risikominderung: Das Hire via EOR ist ideal für flexible Anwendungen. Wenn Ihr Projekt in Frankreich kurzfristig ist oder Sie sich bei der langfristigen Expansion unsicher sind, können Sie Mitarbeitende einfacher onboarden oder offboarden, ohne eine ganze Gesellschaft zu gründen oder zu schließen. Der EOR übernimmt auch viel rechtliches Risiko – etwa bei Verträgen oder Kündigungen –, was Ihre Haftung reduziert.

Kurz gesagt, ermöglicht ein EOR in Frankreich, dass Sie sich auf Ihre Geschäftsziele konzentrieren – sei es die Entwicklung eines neuen Marktes oder der Zugang zu Top-Talenten – während der EOR die schweren Aufgaben der französischen Beschäftigungslogistik übernimmt.

Was macht ein EOR in Frankreich?

Ein Employer of Record in Frankreich bietet eine Palette von Dienstleistungen, um die Einstellung und Beschäftigung nahtlos und konform zu gestalten. Im Wesentlichen agiert der EOR als rechtlicher Arbeitgeber in Frankreich und übernimmt alle damit verbundenen Aufgaben. Hier eine übersichtliche Aufschlüsselung, was ein EOR in Frankreich für Sie und Ihren Mitarbeiter tut:

  • Einstellung und Onboarding: Der EOR stellt formell Ihren gewählten Kandidaten über seine lokale französische Gesellschaft ein. Er bereitet alle notwendigen Arbeitsdokumente (in Französisch, wie gesetzlich vorgeschrieben) vor und onboardet den Mitarbeitenden gemäß französischer Regelungen.
  • Erstellung konformer Verträge: Der EOR entwirft und unterschreibt den Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeitenden. Dieser entspricht dem französischen Arbeitsrecht und enthält alle erforderlichen Angaben – Tätigkeitsbeschreibung, Gehalt in Euro, Arbeitszeiten, Probezeit, Benefits, Kündigungsfristen usw. Wird ein spezieller Tarifvertrag angewandt, spiegelt der Vertrag diese Bedingungen wider.
  • Gehaltsabrechnung: Der EOR übernimmt die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dazu gehört das Berechnen des Bruttogehalts, das Einbehalten der richtigen Einkommenssteuer und das monatliche Abziehen der Sozialabgaben. Die französische Gehaltsabrechnung ist komplex, da vielfältige Beiträge für Gesundheit, Rente, Arbeitslosigkeit usw. anfallen – der EOR sorgt für eine korrekte Berechnung und pünktliche Zahlung. Zudem stellt er dem Mitarbeitenden die Gehaltsabrechnungen (Lohn- bzw. Gehaltsnachweise) in französischer Sprache aus.
  • Steuern und Sozialabgaben: In Frankreich müssen Arbeitgeber zahlreiche Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für Mitarbeitende abführen (z.B. Beiträge für Gesundheit, Rente, Arbeitslosenversicherung). Der EOR kümmert sich um alle obligatorischen Abzüge vom Gehalt des Mitarbeitenden sowie um die Arbeitgeberanteile. Er reicht die entsprechenden Erklärungen bei den französischen Behörden ein (z.B. URSSAF) und sorgt für fristgerechte Zahlungen.
  • Benefits-Management: Ein französischer EOR meldet Ihren Mitarbeitenden bei allen gesetzlichen Sozialleistungen an. Sie sorgen z.B. für die Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenversicherung und Renten. Außerdem kann er Zusatzleistungen verwalten, wie private Zusatzkrankenversicherung (mutuelle), Essensgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse oder andere marktübliche Benefits.
  • Compliance-Management: Gesetzesänderungen passieren und ein EOR hält sich stets auf dem Laufenden, um die rechtliche Aktualität in Frankreich zu wahren. Er sorgt für die fortlaufende Einhaltung z.B. von Mindestlohnanpassungen (der SMIC in Frankreich wird regelmäßig erhöht), Arbeitszeitregelungen und Datenschutzbestimmungen. Das Ziel ist, Sie vor unbeabsichtigten Verstößen zu schützen.
  • Urlaub und Abwesenheitsverwaltung: Frankreich hat großzügige Urlaubsregelungen – fünf Wochen bezahlter Urlaub sind Standard, dazu kommen Feiertage, Kranktage und Elternzeiten. Der EOR verfolgt und verwaltet diese Abwesenheiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Er berechnet Urlaubsansprüche, stellt sicher, dass der Mitarbeitende den gesetzlichen Mindesturlaub nimmt, und verarbeitet medizinische oder Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub entsprechend der französischen Gesetzgebung.
  • Kündigungen und Offboarding: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterstützt der EOR den Kündigungsprozess in Übereinstimmung mit französischem Arbeitsrecht. Frankreich verlangt bestimmte Verfahren – wie eine vorherige Anhörung, Kündigungsfristen und formale Schreiben – und oft auch Abfindungen bei längerer Betriebszugehörigkeit. Der EOR stellt sicher, dass alle Schritte korrekt erfolgen, und kümmert sich um letzte Zahlungen, Abfindungen und die erforderliche Dokumentation.
  • Laufende HR-Unterstützung: Neben den genannten Aufgaben bietet ein EOR oftmals HR-Support für Arbeitgeber und Mitarbeitende an. Das kann Fragen zu lokalen Gesetzen, Erklärungen zu Lohnabrechnungen oder Beratung bei Konflikten umfassen. Im Wesentlichen agiert der EOR als die lokale HR-Abteilung Ihres französischen Teams.

Durch die Übernahme all dieser Aufgaben ermöglicht ein EOR in Frankreich, Mitarbeitende zu beschäftigen, als ob Sie eine eigene lokale HR-, Recht- und Gehaltsabrechnungsabteilung hätten – ohne diese tatsächlich aufbauen zu müssen. Sie können sicher sein, dass alles im Hintergrund korrekt läuft, während Sie die Arbeit des Mitarbeitenden steuern und in Ihre Projekte und Unternehmenskultur integrieren.

Rechtliche und Compliance-Aspekte bei Einstellungen in Frankreich

Einstellungen in Frankreich erfordern die sorgfältige Einhaltung der dortigen Arbeitsgesetze. Frankreich ist bekannt für umfassenden Arbeitnehmerschutz und detaillierte Beschäftigungsbestimmungen, weshalb die Einhaltung im Fokus steht. Hier einige zentrale rechtliche und regulatorische Punkte beim Hire in Frankreich (und wie ein EOR dabei unterstützt):

  • Französischer Arbeitsgesetzbuch: Beschäftigung in Frankreich wird hauptsächlich durch das Code du Travail geregelt. Dieses umfangreiche Regelwerk umfasst alles von Arbeitszeiten und Mindestlohn bis zu Kündigungsfristen und Arbeitsrechten. Es wird regelmäßig aktualisiert und von Arbeitsgerichten ausgelegt, was die Komplexität erhöht. Ein EOR sorgt dafür, dass alle Beschäftigungsbedingungen den Anforderungen des Arbeitsgesetzbuchs entsprechen – etwa bei Urlaub, Arbeitszeit und fairer Bezahlung.
  • Arbeitszeiten und Überstunden: Die Wochenarbeitszeit beträgt in Frankreich 36 Stunden (oft faktisch 35), mit der Möglichkeit, bis zu 40-48 Stunden zu arbeiten, allerdings mit strengen Überstundenvergütungen und Ruhezeiten. Überstunden werden meist mit Zuschlägen (z.B. +25% in den ersten 8 Überstunden, +50% darüber hinaus, je nach Vereinbarung) vergütet. Es gibt auch RTT-Tage (Reduktion du Temps de Travail), die bei Überstunden gewährt werden. Der EOR sorgt, dass die Arbeitszeitregelungen und Überstundenvergütung eingehalten werden.
  • Mindestlohn und Vergütung: Der SMIC ist der nationale Mindestlohn in Frankreich. Er wird regelmäßig angepasst (2024 ca. €1.766 brutto/Monat). Es ist verpflichtend, mindestens diesen Satz zu zahlen oder höhere Branchenlöhne, falls vorhanden. Viele Unternehmen gewähren zusätzlich eine 13. Monatszahlung oder andere übliche Boni. Der EOR stellt sicher, dass alle Vergütungsanforderungen erfüllt sind.
  • Pflichtleistungen und Sozialabgaben: Arbeitgeber in Frankreich müssen Beiträge zu zahlreichen Sozialleistungen leisten – für Gesundheitsversorgung, Arbeitslosigkeit, Renten, Berufsunfallversicherung und Familienleistungen. Diese Beiträge können zusätzliche 30-50% auf den Bruttolohn ausmachen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitende auch bei Zusatzleistungen zu registrieren, etwa bei einer Mutuelle, die mindestens 50% der Kosten übernehmen muss. Auch Fahrtkostenzuschüsse oder Mutterschafts-/Elternzeit sind gesetzlich geregelt. Der EOR übernimmt diese Abzüge und Zahlungen.
  • Arbeitnehmerschutz und Kündigungsrecht: In Frankreich besteht ein starker Kündigungsschutz. Für Kündigungen sind formale Prozesse notwendig – etwa eine Kündigungsfrist (abhängig von Dauer und Klasse), ein Vorgespräch und eine schriftliche Kündigung. Unrechtmäßige oder falsch durchgeführte Kündigungen können zu Nachzahlungen und rechtlichen Folgen führen. Der EOR verwaltet diese Prozesse im Einklang mit den Gesetzen, dokumentiert Gründe und sorgt für die korrekte Abwicklung.
  • Tarifverträge (Conventions Collectives): Viele Branchen in Frankreich unterliegen Tarifverträgen, die zusätzliche Bedingungen festlegen – wie Mindestlöhne, Urlaubsansprüche, Zulagen oder spezielle Kündigungsfristen. Diese sind bindend für die jeweiligen Branchen. Der EOR kennt diese Tarifverträge, prüft, ob sie anwendbar sind, und stellt die Einhaltung sicher.
  • Sprache und Dokumentation: Nach dem “Toubon-Gesetz” müssen offizielle Dokumente wie Verträge und Gehaltsabrechnungen in Französisch vorliegen. Der EOR sorgt dafür, dass alle Dokumente in der Landessprache vorliegen, um Konformität sicherzustellen.
  • Datenschutz: Frankreich folgt den EU-Datenschutzbestimmungen (GDPR). Der EOR schützt persönliche Daten der Mitarbeitenden bei der Verarbeitung von Verträgen, Lohn- und Sozialdaten, sodass alles datenschutzkonform abläuft.

Diese Punkte zeigen, warum die Einhaltung der französischen Arbeitsgesetze anspruchsvoll sein kann. Mit einem Employer of Record überlassen Sie den rechtlichen Risiken Experten, die die französische Rechtslage genau kennen, und haben so Rechtssicherheit.

EOR vs. Gründung einer eigenen Gesellschaft in Frankreich

Sollten Sie einen EOR nutzen oder eine eigene Gesellschaft in Frankreich gründen? Diese Frage stellt sich bei der Geschäftsexpansion. Das beste Vorgehen hängt von Ihrer Situation ab, hier ein Vergleich:

Faktor EOR in Frankreich nutzen Eigene Gesellschaft gründen
Schnelligkeit der Einstellung Sehr schnell – Mitarbeitende können in Tagen/Wochen onboarden, da das EOR bereits vorhanden ist. Langsam – Gründung kann mehrere Monate dauern, plus Zeit für Steuer-, Sozialversicherungsanmeldungen und Kontoeinrichtung.
Anfangsinvestition Gering – Keine Kosten für Firmengründung. Servicegebühr pro Mitarbeiter an den EOR. Hoch – Kosten für Rechtsberatung, Gründung, Buchhaltung, eventuell Büro.
Compliance & Verwaltung EOR übernimmt alle Einhaltung, Gehaltsabrechnung und Bürokratie. Weniger Papierkram; der EOR sorgt für die gesetzliche Aktualität. Sie tragen die volle Verantwortung für Einhaltung, Gehaltsabrechnung und Steuern. Benötigen internes Know-how oder Berater.
Flexibilität Hoch – Einfach skalieren, Mitarbeiter ein- oder ausstellen, ohne langfristige Verpflichtungen. Bei Marktverlassen: EOR kündigen. Geringer – Für langfristige, größere Vorhaben geeignet. Schließen einer Gesellschaft ist komplex; weniger flexibel bei kleineren Teams.
Kontrolle Moderat – Der EOR ist rechtlicher Arbeitgeber, Sie steuern die tägliche Arbeit. Hoch – Sie haben die volle Kontrolle, aber auch die volle Verantwortung.
Risiko Geringeres Beschäftigungsrisiko – Der EOR trägt viele rechtliche Risiken. Ihr Unternehmen ist vor direkten Ansprüchen geschützt. Höher – Ihr Unternehmen haftet für Fehler, Abmahnungen, Verstöße – Straf- und Haftungsrisiken steigen.

Kurz gesagt, ist die Nutzung eines EOR meist die bessere Lösung, wenn Sie schnell ein paar Mitarbeitende in Frankreich einstellen, testen möchten oder eine geringe Unternehmenskosten vorab haben. Es ist eine sorglose und risikoarme Alternative. Für größere, langfristige Investitionen – etwa den Aufbau eines großen Teams oder die Eröffnung einer Niederlassung – kann es strategisch sinnvoll sein, eine eigene Tochtergesellschaft zu etablieren. Viele Unternehmen starten mit einem EOR und wandeln später um, sobald sie wachsen. Der Rivermate EOR-Service unterstützt beide Wege.

Wie Rivermate bei der Einstellung in Frankreich hilft

Als Anbieter von globalen Employer of Record-Lösungen ist Rivermate darauf spezialisiert, internationales Hiring einfach zu machen – auch in Frankreich. Der Rivermate EOR in Frankreich ermöglicht es Ihnen, französische Mitarbeitende schnell und regelkonform einzustellen, ohne den bürokratischen Aufwand. So unterstützen wir Sie:

  • Lokale Compliance, garantiert: Rivermate stellt 100% Einhaltung der französischen Arbeitsgesetze sicher. Unser Team aus lokalen Experten hält sich stets auf dem Laufenden, z. B. bei Änderungen bei Sozialbeiträgen oder Gesetzesnovellen. Wenn Sie Rivermate als Ihren EOR nutzen, sind alle Vertragsbedingungen, Gehaltsberechnungen und benefit-Administration strikt gesetzestreu – Ri­si­ko­minderung inklusive.
  • Nahtlose Gehaltsabrechnung & Benefits: Rivermate übernimmt die komplette Gehaltsverwaltung in Frankreich. Wir berechnen Gehälter, führen Abzüge korrekt durch, zahlen pünktlich in Euro. Alle Pflichtabgaben (Gesundheit, Rente, Arbeitslosigkeit) werden fristgerecht abgeführt. Auch Anmeldung bei Sozialversicherungen und Zusatzleistungen wie private Krankenversicherungen, Essensgutscheine oder Mobilitätszuschüsse erledigen wir.
  • Schnelle Onboarding & Setup: Zeit ist entscheidend bei Expansionen. Unsere bestehende französische Gesellschaft und Infrastruktur bedeutet keine Verzögerung bei der Einrichtung. Wir können Mitarbeitende in Frankreich meist innerhalb weniger Tage an Bord nehmen – der Kandidat ist schnell im Lohn- und Vertragsan

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Lucas Botzen ist der Gründer von Rivermate, einer globalen HR-Plattform, die auf internationale Gehaltsabrechnung, Compliance und Benefits-Management für Remote-Unternehmen spezialisiert ist. Zuvor war er Mitgründer von Boloo, das er erfolgreich aufbaute und später verkaufte, nachdem es einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erreicht hatte. Lucas begeistert sich für Technologie, Automatisierung und Remote-Arbeit und setzt sich für innovative digitale Lösungen ein, die die globale Beschäftigung vereinfachen.

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