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Zentralafrikanische RepublikSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Zentralafrikanische Republik

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In der Zentralafrikanischen Republik stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerpflichten, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen, Unternehmenssteuern und Mehrwertsteuer (MwSt) sowie weiteren.

Steuerpflichten der Arbeitgeber in der Zentralafrikanischen Republik

Ab heute, dem 5. Februar 2025, haben Arbeitgeber in der Zentralafrikanischen Republik folgende Steuerpflichten:

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeitrag: 3% des Bruttomonatsgehalts des Arbeitnehmers. Die monatlichen Mindesteinkünfte zur Berechnung der Beiträge sind der gesetzliche monatliche Mindestlohn von 35.000 CFA-Francs, während das Maximum 600.000 CFA-Francs beträgt.
  • Arbeitgeberbeitrag: 4% des Bruttomonatsgehalts des Arbeitnehmers. Dies gilt auch für die gleichen Mindest- und Höchstverdienstgrenzen. Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern leisten monatliche Beiträge, während solche mit 1 bis 19 Mitarbeitern vierteljährliche Beiträge leisten.
  • Familienzulagen: 12% der monatlichen Bruttoverdienste des Arbeitnehmers bis zu 600.000 CFA-Francs oder 7.200.000 CFA-Francs jährlich. Der Arbeitnehmer leistet keine Beiträge für Familienzulagen.
  • Versicherung gegen arbeitsbedingte Verletzungen und Krankheiten: Arbeitgeber zahlen Beiträge zu dieser Versicherung über das ONSS. Der spezifische Satz ist in der bereitgestellten Quelle nicht definiert und erfordert weitere Nachforschungen für genaue Informationen.

Unternehmenssteuer (CIT)

  • Standardrate: 30% des zu versteuernden Einkommens, basierend auf Finanzberichten, die gemäß OHADA-Standards erstellt wurden.
  • Landwirtschaftliche Unternehmen: 3% des zu versteuernden Einkommens, jedoch nicht weniger als 300.000 XAF, es sei denn, es besteht eine Befreiung. Die Mindeststeuer für alle Unternehmen beträgt 1,85% ihres Umsatzes, jedoch nicht weniger als 1.850.000 XAF.
  • Zahlungsplan: Fällig in drei Raten im folgenden Jahr:
    • 40% bis zum 31. März
    • 30% bis zum 30. Juni
    • Restbetrag bis zum 30. September

Mehrwertsteuer (MwSt)

  • Standardrate: 19% auf die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigter Satz: 5% auf bestimmte Waren wie Weizen, Mehl, Milch, Tiefkühlfisch und raffinierte Öle.
  • Nullsatz: Exporte und internationale Dienstleistungen.
  • Einreichungshäufigkeit: Monatliche MwSt-Erklärungen sind erforderlich.

Andere Steuern und Verpflichtungen

  • Mindeststeuer: Alle Unternehmen unterliegen einer Mindeststeuer von 1,85% des Umsatzes, jedoch nicht weniger als 1.850.000 XAF, es sei denn, es besteht eine spezifische Befreiung. Landwirtschaftliche Unternehmen haben eine Mindeststeuer von 3%, jedoch nicht weniger als 300.000 XAF, es sei denn, es besteht eine Befreiung.
  • Quellensteuer: 15% auf Lizenzen, technische Managementdienste, Dividenden und Zinsen, die an Einwohner und Nicht-Einwohner gezahlt werden.
  • Lohnsteuer: Dies wird allgemein als die kombinierten von einem Arbeitnehmergehalt einbehaltenen Steuern verstanden, einschließlich Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Allgemeine Informationen

  • Registrierung: Arbeitgeber müssen sich beim Office National de Sécurité Sociale (ONSS) für die Sozialversicherung registrieren und eine Steueridentifikationsnummer (NIF) von der Direction Générale des Impôts et des Domaines (DGID) erhalten. Sie sind auch verpflichtet, ihre Mitarbeiter bei der CNSS zu registrieren und deren Einstellung bei der Regionaldirektion für Beschäftigung zu melden.
  • Steuerjahr: 1. Januar bis 31. Dezember.
  • Währung: Zentralafrikanischer CFA-Franc (XAF).
  • Verjährungsfrist: Vier Jahre nach dem Jahr, in dem die CIT fällig war.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Die Zentralafrikanische Republik hat Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Ländern, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Es ist wichtig, spezifische Abkommen zu prüfen, die zutreffen und die Quellensteuersätze beeinflussen könnten.

Diese Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung, und Arbeitgeber sollten einen lokalen Steuerberater für spezifische Ratschläge zu ihrer Situation konsultieren. Steuerrecht und -vorschriften können sich ändern, und es ist wichtig, über die neuesten Anforderungen auf dem Laufenden zu bleiben. Diese Antwort ist aktuell zum 5. Februar 2025.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In der Zentralafrikanischen Republik umfassen Arbeitnehmersteuerabzüge verschiedene Bereiche, darunter Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere potenzielle Abzüge.

Einkommensteuer (PIT)

Die Persönliche Einkommensteuer (PIT) in der Zentralafrikanischen Republik betrifft Personen mit weltweitem Einkommen, die Steueransässige sind. Die Steueransässigkeit wird festgestellt, wenn die Person ihren Hauptwohnsitz in der Zentralafrikanischen Republik hat, ihr Hauptaufenthalt in der Zentralafrikanischen Republik ist, auch ohne festen Wohnsitz, die Zentralafrikanische Republik ihr Hauptgeschäftsort ist oder ihr Einkommen aus der Zentralafrikanischen Republik stammt.

  • Steuerpflichtiges Einkommen: Berechnet als Differenz zwischen Bruttoeinkommen und abzugsfähigen Ausgaben, einschließlich Gewinnen oder Verlusten auf berufliche Vermögenswerte.
  • Abzüge:
    • Berufsausgaben: 30% des Bruttogehalts (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge).
    • Abzug von XAF 600.000 für Kreditzinsen und Altersvorsorge.
  • Sachleistungen: Steuerpflichtig und bewertet als Prozentsatz ihres Wertes (z.B. Unterkunft - 10%, Hausangestellte - 5% pro Person, Nebenkosten - 3%, Verpflegung - 25% pro Person (gedeckelt bei XAF 60.000), Auto - 10% (private Fahrten 1% pro Person jährlich)).
  • Steuersätze: Progressive Sätze (Details waren in den Quellen nicht verfügbar, es wird empfohlen, weitere Recherchen durchzuführen, um die aktuellsten und genauesten Sätze für 2025 zu ermitteln).

Sozialversicherungsbeiträge

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen in das Sozialsystem ein.

  • Familienzulagen: 12% des Gehalts des Arbeitnehmers, einschließlich Sachleistungen (gedeckelt bei XAF 600.000 monatlich oder XAF 7.200.000 jährlich).
  • Berufliche Risiken: 3% des Gehalts des Arbeitnehmers.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber haben bestimmte Verantwortungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Arbeitnehmern.

  • Einbehaltung: Abzug von PIT und Sozialversicherungsbeiträgen vom Gehalt der Arbeitnehmer.
  • Abführung: Überweisung der einbehaltenen Beträge an die zuständigen Behörden.
  • Jahresbericht: Einreichen einer jährlichen Gehaltsabrechnung, einschließlich Gehälter, Vergütungen, Provisionen, ausgeschütteten Dividenden und Zahlungen an Dienstleister. Beinhaltet Provisionen, Vermittlungsgebühren, kommerzielle oder andere Rabatte, Urlaubs- und Honorarzahlungen an Dritte. Bereitstellung einer separaten Erklärung für erbrachte Dienstleistungen.

Pflichten des Arbeitnehmers

  • Jahreserklärung: Einzelpersonen müssen eine jährliche Steuererklärung einreichen, die alle erhaltenen Vergütungen umfasst.

Zusätzliche Informationen:

  • Steuerjahr: Das Geschäftsjahr in der Zentralafrikanischen Republik läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
  • Währung: Zentralafrikanischer CFA-Franc (XAF)

Bitte beachten Sie, dass Steuergesetze und -vorschriften Änderungen unterliegen können. Obwohl diese Informationen nach aktuellem Stand vom 5. Februar 2025 als korrekt gelten, wird empfohlen, die neuesten Vorschriften bei offiziellen Quellen oder einem Steuerfachmann zu überprüfen.

Mehrwertsteuer

In der Zentralafrikanischen Republik ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

MwSt-Sätze

  • Standardsatz: 19% Dies ist der allgemeine Satz, der auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird.
  • Ermäßigter Satz: 5% Gilt für essentielle Güter wie Grundnahrungsmittel (wie importiertes Fleisch, Milch, Gemüse), Bücher und bestimmte landwirtschaftliche Produkte.
  • Nullsatz: 0% Gilt für Exporte und internationale Transportdienstleistungen.
  • Befreit: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind vollständig von der MwSt befreit, darunter Grundnahrungsmittel (lokal bezogen), medizinische Dienstleistungen, unbewegliches Eigentum, öffentliche Postdienste, Wohltätigkeitsorganisationen, Zeitungen und spezifische Finanzdienstleistungen. Auch der Verkauf von Gold und Diamanten ist von der MwSt befreit.

MwSt-Registrierung

Während spezifische Umsatzschwellen für die obligatorische MwSt-Registrierung in den bereitgestellten Quellen nicht verfügbar sind, unterliegen Unternehmen und Einzelpersonen, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausführen, generell der MwSt. Unternehmen, die einen bestimmten Umsatz überschreiten (die genaue Zahl ist nicht verfügbar), könnten zusätzlichen Anforderungen gegenüberstehen, wie der Ernennung eines ansässigen Vertreters, der für die MwSt-Zahlung verantwortlich ist.

Einreichung und Zahlung

  • Steuerpflichtige müssen eine Steueridentifikationsnummer (NIF) von der Direction Générale des Impôts et des Domaines erhalten. Diese wurde vor 2012 in einem One-Stop-Shop erhalten.
  • MwSt-Erklärungen und -Zahlungen werden typischerweise monatlich eingereicht.
  • Informationen zu Fernmeldungen und Zahlungssystemen sind verfügbar, wobei einige größere Unternehmen und NGOs diese Plattformen nutzen.

Andere Steuern

Neben der MwSt gelten in der Zentralafrikanischen Republik auch andere Steuern:

  • Kommunale Dienstleistungssteuer (ISS): Liegt zwischen 2% und 5% und ist kumulativ.

Zusätzliche Überlegungen

  • Eine Vorversandinspektion (PSI) ist für Waren mit einem FOB-Wert von mindestens XAF 500.000 (oder jedem voll beladenen Container) erforderlich, außer für Gegenstände wie Edelsteine und Metalle. Die PSI wird von Bureau Veritas BIVAC verwaltet und umfasst Qualität, Quantität und Zollbewertung. Eine Déclaration d'Importation Commerciale (DIC) ist für Importe erforderlich, die der PSI unterliegen.
  • Es gibt ein Programm zur Vorprüfung der Konformität importierter Güter. Sendungen unter 1.500 USD (kommerziell) oder 3.000 USD (privat) FOB sind ausgeschlossen.
  • UN-Agenturen sind von importierter Überprüfung und DIC-Anforderungen befreit.
  • Etwa 80% der Importe werden über den Hafen von Douala, Kamerun, transportiert und sind von den kamerunischen Zollgebühren und der MwSt befreit, wenn der Ankunftsnachweis in der Zentralafrikanischen Republik erbracht wird.

Hinweis: Diese Übersicht ist aktuell zum 5. Februar 2025 und könnte sich ändern. Es ist wichtig, offizielle Regierungsquellen oder Steuerfachleute zu konsultieren, um die neuesten Vorschriften zu erhalten.

Steuervergünstigungen

Die Zentralafrikanische Republik bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu stimulieren, wobei der Schwerpunkt hauptsächlich auf Branchen wie Industrie, Bergbau, Landwirtschaft und Forstwirtschaft liegt.

Allgemeine Steueranreize

  • Reduzierung der Körperschaftsteuer (CIT): Eine Reduzierung der Körperschaftsteuer um 25 % steht Unternehmen in den Bereichen Immobilien, Industrie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bergbau, Tourismus und anderen Branchen zur Verfügung. Für bestehende Unternehmen beträgt die erforderliche Mindestinvestition 1 Million XAF in den meisten Sektoren und 5 Millionen XAF in der Landwirtschaft.
  • Befreiung von der Gewerbeerlaubnis: Neu gegründete Unternehmen sind im Gründungsjahr und den folgenden zwei Jahren von der Gewerbeerlaubnisgebühr befreit.
  • CIT-Befreiung für neue Unternehmen: Neu gegründete Unternehmen in industriellen, landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, Bergbau-, Tourismus- und anderen Branchen können von einer CIT-Befreiung von bis zu fünf Jahren profitieren.
  • Befreiung von Kapitalertragssteuer: Kapitalerträge sind von der CIT befreit, wenn sie innerhalb von drei Jahren reinvestiert werden.
  • Steueranreize für große Investitionen: Weitere Anreize sind für Investitionen über 100 Millionen XAF in Binnenregionen und über 250 Millionen XAF in bestimmten Sektoren wie Industrie, Tourismus, Energie, Wasser, IKT, Sport und Transport verfügbar.

Anreize für neue Unternehmen

  • Befreiung von der Gewerbesteuer: Neu registrierte Unternehmen sind in den ersten fünf Kalenderjahren von der Gewerbesteuer befreit.
  • Reduzierte Registrierungsgebühren: Eine Ermäßigung von 50 % gilt für Registrierungsgebühren bei Unternehmensgründung, Kapitalerhöhungen, Fusionen und Aktienverkäufen.
  • Befreiung von Mindeststeuer und CIT: Unter bestimmten Bedingungen, basierend auf Standort, Art und Investitionsbetrag, können Unternehmen von der Mindeststeuer und CIT befreit werden. Der Mindestinvestitionsbetrag beträgt in der Regel 60 Millionen XAF.
  • Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage: Ein Abzug von 40 % von der Steuerbemessungsgrundlage für CIT und Einkommenssteuer (PIT) kann verfügbar sein.

Weitere steuerliche Überlegungen

  • Mehrwertsteuer (MwSt): Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Zentralafrikanischen Republik beträgt 19 %. Die Regierung evaluiert jedoch kontinuierlich ihre Steuerpolitik, und Änderungen können erfolgen. Bis heute, dem 5. Februar 2025, bleibt dieser Satz in Kraft, aber zukünftige Anpassungen sind möglich.
  • Zölle: Während spezifische Details in den gegebenen Quellen nicht verfügbar sind, ist bekannt, dass die Zentralafrikanische Republik Zölle auf importierte Waren erhebt. Es wird empfohlen, sich für die aktuellsten Informationen zu den geltenden Sätzen und Befreiungen an die örtlichen Behörden oder Zollexperten zu wenden.
  • Antragsverfahren: Der Prozess zur Beantragung von Steueranreizen kann je nach spezifischem Anreiz variieren. Während einige automatisch gewährt werden, wenn die Bedingungen erfüllt sind, erfordern andere formelle Anträge. Die Beratung durch einen Steuerfachmann oder die zuständigen Regierungsbehörden ist unerlässlich, um die Einhaltung der Antragsverfahren sicherzustellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuerregelungen und Anreize ändern können. Es wird empfohlen, sich direkt mit einem Steuerberater oder den Steuerbehörden der Zentralafrikanischen Republik in Verbindung zu setzen, um die aktuellsten Informationen und spezifische, auf Ihre Situation zugeschnittene Ratschläge zu erhalten.

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