Rivermate Logo
Flag of Jamaika

Steuern in Jamaika

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Jamaika.

Jamaika taxes overview

Die Navigation durch die Komplexität der Lohn- und Steuerkonformität ist ein entscheidender Aspekt bei der Beschäftigung von Personen in jeder Gerichtsbarkeit. In Jamaika umfasst das Steuersystem verschiedene Beiträge und Quellensteuerpflichten, die Arbeitgeber verstehen und einhalten müssen. Dazu gehören Verpflichtungen im Zusammenhang mit Einkommensteuer, Sozialversicherung und anderen gesetzlichen Abzügen, die dazu dienen, nationale Programme und Dienste zu finanzieren.

Arbeitgeber, die in Jamaika tätig sind, sind dafür verantwortlich, mehrere Arten von Steuern und Beiträgen von den Entgelten ihrer Mitarbeiter zu berechnen, abzuziehen und an die zuständigen Behörden abzuführen, sowie ihre eigenen Arbeitgeberbeiträge zu leisten. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wesentlich, um Strafen zu vermeiden und einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Nachfolgend sind die wichtigsten Steuerpflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Jamaika für das Jahr 2026 aufgeführt.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Payroll-Steuerpflichten

Arbeitgeber in Jamaika sind verpflichtet, Beiträge zu mehreren nationalen Programmen basierend auf den Bruttoeinkünften ihrer Mitarbeiter zu leisten. Diese Beiträge, zusammen mit den von den Mitarbeitern einbehaltenen Beträgen, müssen an die relevanten Behörden abgeführt werden.

  • National Insurance Scheme (NIS): Bietet Sozialversicherungsleistungen wie Renten, Leistungen bei Beschäftigungsunfällen und Mutterschaftsleistungen.
    • Arbeitgeberbeitrag: 3 % des Bruttogehalts.
    • Mitarbeiterbeitrag: 3 % des Bruttogehalts.
    • Maximal versicherbare Verdienste: Es gibt eine jährliche Obergrenze für die Beiträge zur NIS. Beiträge werden bis zu dieser Obergrenze berechnet.
  • National Housing Trust (NHT): Finanziert den Wohnungsbau und stellt Hypothekenfinanzierungen für Beitragszahler bereit.
    • Arbeitgeberbeitrag: 3 % des Bruttogehalts.
    • Mitarbeiterbeitrag: 2 % des Bruttogehalts.
    • Beiträge basieren auf dem Bruttogehalt ohne Obergrenze.
  • Human Employment and Resource Training (HEART) Trust/NTA: Unterstützt die berufliche Ausbildung und Kompetenzentwicklung.
    • Arbeitgeberbeitrag: 3 % des Bruttogehalts.
    • Mitarbeiterbeitrag: 0 % (dies ist ausschließlich ein Arbeitgeberbeitrag).
    • Beiträge basieren auf dem Bruttogehalt ohne Obergrenze.
  • Bildungssteuer: Trägt zur Finanzierung des Bildungssystems bei.
    • Arbeitgeberbeitrag: 3,5 % des Bruttogehalts.
    • Mitarbeiterbeitrag: 2,25 % des Bruttogehalts.
    • Beiträge basieren auf dem Bruttogehalt ohne Obergrenze.
  • National Budget Support (NBT): Eine temporäre Maßnahme zur Unterstützung des Haushaltshaushalts.
    • Arbeitgeberbeitrag: 0 % (dies ist ausschließlich ein Mitarbeitereinzugsbetrag).
    • Mitarbeiterbeitrag: 1 % des Bruttogehalts.
    • Beiträge basieren auf dem Bruttogehalt ohne Obergrenze.

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, sowohl ihren Anteil als auch den Anteil der Mitarbeiter (soweit zutreffend) dieser Beiträge zu berechnen und die Gesamtsumme monatlich abzuführen.

Einkommensteuer-Quellensteuerpflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer von den Gehältern ihrer Mitarbeiter nach dem PAYE-System (Pay As You Earn) einzubehalten. Die Höhe der einbehaltenen Steuer hängt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters sowie von den geltenden steuerfreien Grenzen und Steuersätzen ab.

Die Einkommensteuer wird auf das steuerpflichtige Einkommen eines Mitarbeiters berechnet, das im Allgemeinen sein Bruttogehalt abzüglich der jährlichen steuerfreien Grenze ist.

Einkommensteuersätze (PAYE)

Für das Jahr 2026 sind die Einkommensteuersätze für Einzelpersonen wie folgt strukturiert:

Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (JMD) Steuersatz
Bis zur jährlichen steuerfreien Grenze 0 %
Über die jährliche steuerfreie Grenze 25 %
Über JMD 6.000.000 30 %

Die jährliche steuerfreie Grenze ist ein bestimmter Einkommensbetrag, der nicht der Einkommensteuer unterliegt. Für 2026 beträgt diese Grenze JMD 1.902.360.

Arbeitgeber müssen das monatliche steuerpflichtige Einkommen (jährliches steuerpflichtiges Einkommen durch 12) berechnen und die entsprechenden Steuersätze anwenden, um den zu verbeitragenden PAYE-Betrag für jede Abrechnungsperiode zu ermitteln.

Arbeitnehmersteuerliche Abzüge und Freibeträge

Arbeitnehmer in Jamaika profitieren von bestimmten Abzügen und Freibeträgen, die ihr steuerpflichtiges Einkommen verringern. Der Hauptfreibetrag ist die oben erwähnte jährliche steuerfreie Grenze.

  • Jährliche steuerfreie Grenze: Ab 2026 sind die ersten JMD 1.902.360 des jährlichen Einkommens einer Person steuerfrei. Dieser Freibetrag wird anteilig berechnet für Arbeitnehmer, die im Laufe des Jahres anfangen oder ausscheiden.
  • Genehmigte Rentenbeiträge: Beiträge eines Arbeitnehmers zu einem genehmigten Pensionskassenplan sind im Allgemeinen für die Steuerbemessung vom Bruttogehalt abziehbar, bis zu bestimmten Grenzen.
  • Genehmigte Wohltätigkeitsspenden: Spenden an genehmigte wohltätige Organisationen können ebenfalls abzugsfähig sein, unter den jeweiligen Vorschriften und Grenzen.

Arbeitgeber müssen diese Freibeträge und Abzüge bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens des Arbeitnehmers für die PAYE-Quellensteuerabrechnung berücksichtigen. Arbeitnehmer müssen möglicherweise Nachweise vorlegen, um bestimmte Abzüge (wie Rentenbeiträge) geltend zu machen.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber haben spezifische Fristen für die Abführung der abgezogenen Steuern und Beiträge sowie für die Einreichung der Steuererklärungen.

  • Monatliche Zahlungen: PAYE, NIS, NHT, HEART, Bildungssteuer und NBT-Abzüge und -Beiträge sind bis zum 14. Tag des auf den Monat folgenden Monats an die entsprechenden Behörden zu überweisen. Diese Zahlungen erfolgen in der Regel über ein konsolidiertes Zahlungssystem oder separate Zahlungen an die Tax Administration Jamaica (TAJ) und weitere Stellen.
  • Jährliche Erklärungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, jährliche Erklärungen einzureichen, die die insgesamt an die Mitarbeiter gezahlten Bezüge und die während des Steuerjahres (1. Januar bis 31. Dezember) abgeführten und überwiesenen Steuern und Beiträge zusammenfassen. Die Haupt-Jahresmeldung (Formular P24) ist in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres fällig.
  • Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer (IT05): Obwohl Arbeitgeber die PAYE-Quellensteuer einbehalten, sind auch Einzelpersonen verpflichtet, ihre eigenen Einkommensteuererklärungen bis zum 15. März des Folgejahres einzureichen, wenn sie Einkommen aus anderen Quellen als ihrer Hauptbeschäftigung haben oder bestimmte Abzüge oder Gutschriften geltend machen möchten, die nicht über PAYE abgedeckt sind. Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern bis zum 15. Februar eine Lohnbescheinigung (Formular P2A) bereitstellen, um ihnen bei der Steuererklärung zu helfen.

Versäumnisse bei diesen Fristen können zu Strafzahlungen und Verzugszinsen führen.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die in Jamaika tätig sind, können speziellen steuerlichen Regelungen unterliegen.

  • Nichtansässige Personen: Personen, die für steuerliche Zwecke nicht als ansässig in Jamaika gelten, werden im Allgemeinen nur auf Einkünfte aus Quellen innerhalb Jamaikas besteuert. Die Steuersätze und Freibeträge, die für Ansässige gelten, können für Nichtansässige abweichen. Arbeitgeber, die nichtansässige Personen beschäftigen, müssen die korrekte steuerliche Behandlung und Quellensteuer gewährleisten.
  • Ausländische Unternehmen: Ausländische Unternehmen, die über eine Zweigniederlassung oder eine ständige Betriebsstätte in Jamaika tätig sind, unterliegen der jamaikanischen Körperschaftsteuer auf ihre jamaikaspezifischen Gewinne. Unternehmen ohne feste Niederlassung, die Einkünfte aus Jamaika erzielen (z. B. Lizenzgebühren, Zinsen, Managementgebühren), können der Quellensteuer unterliegen.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Jamaika hat Doppelbesteuerungsabkommen (DTTs) mit mehreren Ländern geschlossen. Diese Abkommen können die steuerliche Behandlung von Einkünften für ansässige Personen dieser Länder beeinflussen, z. B. durch Reduzierung der Quellensteuer oder Steuerbefreiungen. Arbeitgeber und Unternehmen sollten die Bestimmungen der jeweiligen DTT prüfen.
  • Anmeldepflichten: Ausländische Unternehmen, die in Jamaika tätig werden oder Personal einstellen, müssen die lokalen Anmeldungsvorschriften bei der Companies Office of Jamaica (COJ) und der Tax Administration Jamaica (TAJ) erfüllen.

Das Verständnis dieser besonderen Regelungen ist entscheidend für ausländische Einheiten, um die Einhaltung der jamaikanischen Steuergesetze bei der Beschäftigung von Mitarbeitern oder bei der Geschäftstätigkeit im Land sicherzustellen.

Gewinnen Sie Top-Talente in Jamaika durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Jamaika helfen können.

martijn
terry
lucas
sonia
james
harvey
daan

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Jamaika helfen können.

Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt

G24.9/5 on G2
Trustpilot4.8/5 on Trustpilot
Capterra4.8/5 on Capterra
Google4.6/5 on Google
Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Demo buchen