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Französisch-GuayanaSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Französisch-Guayana

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Französisch-Guayana stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerverpflichtungen, darunter Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuerabzug. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für eine regelkonforme Gehaltsabrechnung.

Lohnsteuer (Taxe sur les Salaires)

Diese Steuer gilt für Arbeitgeber in Französisch-Guayana, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen oder teilweise mehrwertsteuerpflichtig unterhalb einer bestimmten Schwelle sind. Der Steuersatz beträgt in der Regel 4,25% des Bruttogehalts. Höhere Sätze gelten jedoch für Gehälter, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Ab dem 5. Februar 2025 stehen die genauen Schwellenwerte für 2025 noch aus und werden nach Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes 2025 in offiziellen Regierungsressourcen verfügbar sein. Im Jahr 2024 betrugen die höheren Sätze zuvor 8,5% für Gehälter zwischen 8.020 € und 16.013 € und 13,6% für Gehälter über 16.013 €.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Verantwortung für Sozialversicherungsbeiträge. Der Anteil des Arbeitgebers wird auf etwa 45% des Bruttogehalts geschätzt. Die Sätze und Obergrenzen für verschiedene Zweige der Sozialversicherung variieren und beeinflussen den Gesamtprozentsatz. Pflichtbeiträge für zusätzliche Krankenversicherungen, die vom Arbeitgeber geleistet werden, unterliegen der Besteuerung. Der Anteil des Arbeitnehmers liegt generell zwischen 20% und 23% seines Bruttogehalts.

Einkommensteuer (Prélèvement à la Source - PAS)

In Französisch-Guayana wird das System des "Prélèvement à la Source" angewendet, bei dem Arbeitgeber die Einkommensteuer direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer abziehen. Arbeitgeber müssen diese Einbehalte monatlich über das System der Déclaration Sociale Nominative (DSN) melden. Diese Erklärung umfasst auch Sozialversicherungsbeiträge und andere Gehaltsinformationen. Die DSN-Frist ist typischerweise der 5. des Folgemonats.

Weitere Arbeitgeberverpflichtungen

Arbeitgeber in Französisch-Guayana haben auch Verpflichtungen in Bezug auf den Mindestlohn (SMIC), die 35-Stunden-Woche und die damit verbundenen Überstundenregelungen sowie die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezüglich der Mitarbeiterdaten. Zusätzlich müssen sie dem französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) und dem jährlichen Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz (Loi de Financement de la Sécurité Sociale) folgen, um aktuelle Beitragsregelungen einzuhalten.

Zusätzliche Überlegungen

  • Status von Französisch-Guayana: Französisch-Guayana ist ein Überseedepartement und eine Region Frankreichs. Folglich gelten die französischen Arbeits- und Steuergesetze.
  • Finanzgesetz 2025: Frankreichs Finanzgesetz 2025, veröffentlicht am 10. Oktober 2024, führt mehrere Steuermaßnahmen ein, die sich auf Unternehmen in Französisch-Guayana auswirken könnten. Es ist wichtig, über diese Änderungen informiert zu bleiben.
  • Tagegeld: Für Geschäftsreisen können Arbeitgeber steuerfreie Tagegelder zur Deckung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Mitarbeiter bereitstellen.

Es wird empfohlen, offizielle Regierungsressourcen zu konsultieren oder professionellen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, da sich die Regelungen ändern können. Die bereitgestellten Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Französisch-Guayana werden Arbeitnehmerabzüge, bekannt als précompte professionnel, auf Grundlage des tatsächlichen zu versteuernden Einkommens der Arbeitnehmer berechnet und jeden Monat direkt von ihrem Gehalt abgezogen. Dieses System stellt sicher, dass eine Erhöhung des Bruttolohns immer zu einem Nettozuwachs führt, nicht zu einer Abnahme, wie es manchmal bei älteren Steuertabellen der Fall war. Spezifische Abzüge und Schwellenwerte hängen von den individuellen Umständen wie Familienstand, Angehörigen und Einkommensniveau ab.

Einkommensteuer (Impôt sur le revenu)

Das Steuersystem in Französisch-Guayana verwendet ein progressives Steuersystem, was bedeutet, dass Besserverdienende einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens an Steuern zahlen. Dieses System sorgt für eine gerechtere Verteilung der Steuerlast entsprechend der Zahlungsfähigkeit.

Steuersätze und -klassen

Während sich die spezifischen Steuerklassen jedes Jahr ändern, bleibt das zugrunde liegende Prinzip der progressiv steigenden Sätze für höhere Einkommen konstant. Ab 2025 unterliegen diese Klassen der endgültigen Festlegung des Finanzgesetzes 2025. Sie können die offizielle Website Impots.gouv.fr näher zur Steuersaison konsultieren, um die aktuellsten Details zu Steuersätzen für das Steuerjahr 2024 (Abgabe in 2025) zu erhalten.

Steuervergünstigungen und -reduktionen

Es stehen mehrere Steuervergünstigungen und Reduktionen zur Verfügung, um die Gesamtsteuerlast zu verringern. Diese Vergünstigungen und Reduktionen fördern spezifische Verhaltensweisen und Ausgaben, die von der Regierung als vorteilhaft angesehen werden, wie z. B. Spenden an wohltätige Organisationen, Kinderbetreuungskosten und energiesparende Hausverbesserungen.

  • Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen: Für Spenden an eingetragene Wohltätigkeitsorganisationen steht eine Steuerreduktion zur Verfügung. Sie können 66 % des Spendenbetrags als Steuerreduktion geltend machen, bis zu einem Limit von 20 % Ihres zu versteuernden Einkommens. Ein Überschuss kann fünf Jahre lang vorgetragen werden.
  • Kinderbetreuungskosten: Familien mit kleinen Kindern können von einem Steuerkredit für Kinderbetreuungskosten profitieren. Ein Prozentsatz der berechtigten Ausgaben kann abgezogen werden, oft unterliegt dies einer jährlichen Obergrenze. Die Höhe des Kredits hängt von Faktoren wie dem Alter des Kindes, der Anzahl der Kinder und dem Haushaltseinkommen ab.
  • Hausrenovierung für Energieeffizienz: Steuervergünstigungen können Hausbesitzer dazu anregen, energieeffiziente Verbesserungen an ihren Häusern vorzunehmen, wie z. B. die Installation von Isolierungen, Solaranlagen oder energieeffizienten Heizsystemen. Die Bedingungen und Beträge dieser Vergünstigungen können sich ändern, daher ist es wichtig, die neuesten Vorschriften zu überprüfen.

Sozialversicherungsbeiträge (Cotisations sociales)

Arbeitnehmer in Französisch-Guayana leisten auch Beiträge zur Sozialversicherung, die Bereiche wie Gesundheitsversorgung, Ruhestand und Familienleistungen abdecken. Diese Beiträge werden automatisch vom Gehalt abgezogen und sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber obligatorisch.

Beitragsraten und Berechnung

Ähnlich wie beim Einkommensteuersystem folgen die Sozialversicherungsbeiträge einer prozentualen Struktur. Die spezifischen Prozentsätze variieren je nach Art des Beitrags (Gesundheit, Rente usw.), und Schwellenwerte können zutreffen. Der Arbeitgeber leistet auch obligatorische Beiträge für jeden Arbeitnehmer. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beitragssätze jährlich überprüft und manchmal angepasst werden. Daher ist es immer ratsam, die neuesten anwendbaren Raten zu bestätigen, wenn Sie Ihre Verpflichtungen berechnen.

Weitere Abzüge

Weitere potenzielle Abzüge können je nach Ihrer spezifischen Situation gelten. Dazu könnten Abzüge für bestimmte Arten von Berufsausgaben, Beiträge zu spezifischen Sparplänen oder Unterhaltszahlungen gehören. Die neuesten Steuervorschriften zu konsultieren oder mit einem Steuerberater zu sprechen, ist essenziell, um sicherzustellen, dass Sie alle anwendbaren Abzüge geltend machen und Ihre gesamte Steuerlast minimieren.

Steuererklärung und Fristen

Als Arbeitnehmer in Französisch-Guayana müssen Sie in der Regel keine separate Steuererklärung für bereits an der Quelle abgezogene Einkommensteuer- und Sozialversicherungsbeiträge abgeben. Sie müssen jedoch eine jährliche Steuererklärung bei den französischen Steuerbehörden einreichen, in der Sie Ihr weltweites Einkommen angeben und Anspruch auf berechtigte Abzüge und Steuervergünstigungen erheben, die im Einzugsverfahren nicht berücksichtigt wurden, wie z. B. für wohltätige Spenden und einige Kinderbetreuungskosten.

Fristen

Der Standardtermin für die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung in Frankreich liegt typischerweise im Mai oder Juni des folgenden Jahres. Französisch-Guayana, als Übersee-Département, könnte jedoch spezifische Fristen haben. Es ist wichtig, die offizielle Website der Steuerbehörde zu überprüfen oder einen Steuerfachmann zu konsultieren, um den genauen Abgabetermin für das jeweilige Jahr zu bestätigen.

Steuerressourcen und Unterstützung

Die Navigation im französischen Steuersystem kann selbst für Arbeitnehmer komplex sein. Es stehen zahlreiche Ressourcen zur Verfügung, um Ihnen dabei zu helfen, Ihre Verpflichtungen zu verstehen und Ihre Steuersituation zu optimieren.

  • Offizielle Website der Steuerbehörde: Die offizielle Website der französischen Steuerbehörde (impots.gouv.fr) ist eine wertvolle Informationsquelle über Steuergesetze, Vorschriften und Einreichungsverfahren.
  • Steuerberater: Ein qualifizierter Steuerberater kann Ihnen individuelle Beratung basierend auf Ihrer speziellen Situation bieten und Ihnen helfen, Abzüge, Vergünstigungen und andere Aspekte des Steuersystems zu navigieren.
  • Employer of Record Services: Wenn Sie für ein Unternehmen arbeiten, das einen Employer of Record in Französisch-Guayana nutzt, übernehmen diese typischerweise die Komplexität der Gehaltsabrechnung und der Steuerkonformität in Ihrem Namen und vereinfachen so den Prozess für Sie.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich mit Aktualisierungen in den Steuergesetzen und Vorschriften ändern. Überprüfen Sie stets die aktuellsten Informationen bei offiziellen Quellen oder qualifizierten Fachleuten.

Mehrwertsteuer

Französisch-Guayana erhebt keine Mehrwertsteuer (MwSt). Es ist eines der französischen Überseegebiete, die von dieser Steuer befreit sind. Andere französische Gebiete, in denen die MwSt nicht anwendbar ist, umfassen Mayotte, Neukaledonien, Saint-Martin, Saint-Pierre-et-Miquelon und Wallis und Futuna.

MwSt-Sätze und Registrierung

Da die MwSt in Französisch-Guayana nicht implementiert ist, gibt es keine MwSt-Sätze oder Registrierungsschwellen. Unternehmen, die in Französisch-Guayana tätig sind, müssen sich nicht für die MwSt registrieren oder sie auf ihre Verkäufe erheben.

Einreichung und Fristen

Aufgrund der Abwesenheit von MwSt gibt es keine Anforderungen oder Fristen für die Einreichung der MwSt für Unternehmen in Französisch-Guayana.

Steuerfreie Waren und Dienstleistungen

Das Konzept von steuerfreien Waren und Dienstleistungen ist in Französisch-Guayana im Zusammenhang mit der MwSt irrelevant, da die Steuer in diesem Gebiet nicht existiert. Alle Waren und Dienstleistungen sind effektiv von der MwSt befreit.

Andere Steuern in Französisch-Guayana

Während die MwSt nicht anwendbar ist, werden in Französisch-Guayana andere Steuern erhoben, ähnlich wie in Festlandfrankreich. Dazu gehören:

  • Einkommensteuer: Sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen unterliegen der Einkommensteuer, mit Raten, die denen in Festlandfrankreich ähneln. Eine Steuervergünstigung wird den Bewohnern von Französisch-Guayana gewährt.
  • Körperschaftssteuer: Unternehmen, die in Französisch-Guayana tätig sind, unterliegen der Körperschaftssteuer, ebenfalls mit Regeln, die jenen in Festlandfrankreich ähneln.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung.
  • Grundsteuern: Eigentümer von Immobilien in Französisch-Guayana unterliegen der Grundsteuer.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuergesetze und -vorschriften ändern können. Für die aktuellsten Informationen wird stets empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder auf offizielle Regierungsressourcen zurückzugreifen.

Steuervergünstigungen

Französisch-Guayana bietet verschiedene Steueranreize, um Unternehmen und Investitionen anzuziehen. Diese Anreize reichen von Befreiungen und Gutschriften bis hin zu Abzügen und zielen auf spezifische Sektoren und Aktivitäten ab.

Steueranreize für Unternehmen

  • Befreiungen von der Körperschaftssteuer: Unternehmen, insbesondere Junge Innovative Unternehmen (JEI), Junge Kreative Unternehmen (JEC) und Junge Universitätsunternehmen (JEU), die bis zum 31. Dezember 2023 gegründet wurden, können von einer Befreiung von der Körperschaftssteuer profitieren. Unternehmen, die am oder nach dem 1. Januar 2024 gegründet werden, haben keinen Anspruch mehr auf diese Befreiung.
  • Grundsteuerbefreiungen: JEIs, JECs und JEUs, die bis zum 31. Dezember 2025 gegründet wurden, können sich für eine Befreiung von der Grundsteuer auf bebaute Grundstücke und der gewerblichen Grundsteuer (CFE) für sieben Jahre qualifizieren, vorbehaltlich der Genehmigung durch die lokalen Behörden.
  • Lohnsteuerabzug: Ein spezifischer Lohnsteuerabzug ist für Unternehmen verfügbar, die in Französisch-Guayana tätig sind und besonders für die Filmindustrie von Vorteil sind.
  • Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge: Neu gegründete Unternehmen können von reduzierten Sozialversicherungsbeitragssätzen profitieren.

Branchenspezifische Anreize

  • Erhöhte Wettbewerbsfähigkeitsskala: Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen € in spezifischen Sektoren (Landwirtschaft, Fischerei, Industrie, Umwelt, Agrarnahrung, erneuerbare Energien, Gastronomie, Tourismus, Forschung und Entwicklung, IKT, Presse, audiovisuelle Produktion) können von dieser Skala profitieren. In Französisch-Guayana umfasst dies auch Tätigkeiten in den Bereichen Buchhaltung, Unternehmensberatung, Ingenieur- und technische Studien.
  • Filmindustrie: Neben dem Lohnsteuerabzug steht finanzielle Unterstützung vom Centre National du Cinéma und der Territorialbehörde von Französisch-Guayana zur Verfügung. Der nationale und internationale Steuergutschrift, C2i, ist ebenfalls anwendbar.
  • Investitionen in grüne Energie: Steuergutschriften zwischen 20 % und 60 % sind für Investitionen in Projekte für erneuerbare Energien verfügbar, abhängig von Unternehmensgröße und Standort. Dies gilt für Projekte mit Genehmigungsanträgen ab dem 27. September 2023, die bis zum 31. Dezember 2025 genehmigt werden. Die Gutschrift deckt materielle und immaterielle Investitionen ab.
  • Forschung und Entwicklung (F&E): Steuergutschriften werden für F&E-Projekte angeboten, einschließlich Investitionen in Initiativen für erneuerbare Energien.

Allgemeine Steuerbestimmungen und Abzüge

  • Keine Mehrwertsteuer: Derzeit gilt die Mehrwertsteuer (MwSt.) nicht in Französisch-Guayana.
  • Lohnsteuer: Sie gilt für Arbeitgeber in Frankreich, die von der MwSt. befreit sind oder deren MwSt.-Verpflichtung weniger als 90 % ihres Vorjahreseinkommens abdeckt. Dies betrifft hauptsächlich Sektoren wie Banken, Versicherungen, Gesundheitswesen, Vereine und gemeinnützige Organisationen. Eine progressive Skala wird auf die Bruttovergütung angewendet, die jedem Mitarbeiter gezahlt wird, um die jährliche Lohnsteuer zu berechnen.
  • Steuerabzüge: Französisch-Guayana bietet die gleichen Abzüge wie das französische Mutterland. Dazu gehören Abzüge für Hypothekenzinsen, Kinderbetreuungskosten und energieeffiziente Hausverbesserungen.

Antragsverfahren

Die Antragsverfahren variieren je nach spezifischem Steueranreiz. Beispielsweise erfordern Steuergutschriften für Investitionen in grüne Energie einen Genehmigungsantrag, während bestimmte Befreiungen und die erhöhte Wettbewerbsfähigkeitsskala davon abhängen, ob spezifische Kriterien hinsichtlich Unternehmensgröße, Aktivität und Standort erfüllt werden. Es ist ratsam, sich an lokale Behörden zu wenden oder Steuerfachleute zu konsultieren, um die Berechtigung zu bestimmen und den Antragsprozess für spezifische Anreize zu navigieren. Informationen zur allgemeinen Steuerkonformität und zu Verfahren sind auf der Website der französischen Steuerbehörden zu finden.

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