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Åland-Inseln

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Åland-Inseln

Kündigung

In den Åland-Inseln muss die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf gültigen und gerechtfertigten Gründen basieren. Diese Gründe können in zwei Gruppen unterteilt werden:

Persönliche Gründe (bezogen auf den Arbeitnehmer)

Dazu gehören anhaltende Unfähigkeit, Arbeitsaufgaben angemessen zu erfüllen, wiederholte Verstöße gegen Arbeitsaufgaben oder Anweisungen, Fehlverhalten oder Verhalten, das die Sicherheit oder Harmonie am Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet, häufige oder ungerechtfertigte Abwesenheiten und Substanzmissbrauch, der die Arbeitsleistung beeinträchtigt.

Finanzielle oder Produktionsbedingte Gründe (bezogen auf das Unternehmen)

Dazu gehören ein signifikanter und anhaltender Rückgang des Arbeitsvolumens, Unternehmensreorganisation oder -umstrukturierung und die Einstellung der Geschäftstätigkeit.

Kündigungsfristen

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sind verpflichtet, vor der Kündigung eine ausreichende Kündigungsfrist einzuhalten, es sei denn, es liegt ein Fall von grobem Fehlverhalten vor, der eine sofortige Entlassung rechtfertigt. Die Kündigungsfristen richten sich in der Regel nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses:

  • Probezeit: Die Kündigungsfrist kann kürzer sein oder ganz entfallen
  • Ununterbrochene Beschäftigung: Variiert je nach Dauer der Beschäftigung

Abfindung

Eine Abfindung ist in der Regel erforderlich, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber aus finanziellen oder produktionsbedingten Gründen initiiert wird. Die Höhe der Abfindung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Alter des Arbeitnehmers ab.

Diskriminierung

In den Åland-Inseln sind Antidiskriminierungsgesetze hauptsächlich im Autonomiestatut von Åland, im Gleichbehandlungsgesetz (Yhdenvertaisuuslaki) und im Gleichstellungsgesetz (Tasa-arvolaki) verankert. Das Autonomiestatut garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung aus verschiedenen Gründen. Das Gleichbehandlungsgesetz ist die primäre Gesetzgebung, die sich auf Diskriminierung konzentriert und Diskriminierung, Belästigung und Viktimisierung verbietet. Das Gleichstellungsgesetz konzentriert sich speziell auf die Gleichstellung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität.

Geschützte Merkmale

Die folgenden geschützten Merkmale sind unter diesen Gesetzen abgedeckt:

  • Alter
  • Behinderung
  • Ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Geschlechtsidentität und -ausdruck
  • Gesundheit
  • Sprache
  • Nationalität
  • Meinung
  • Schwangerschaft und familiäre Verpflichtungen
  • Religion und Glaube
  • Sexuelle Orientierung

Rechtsbehelfsmechanismen

Personen, die glauben, dass sie auf den Åland-Inseln diskriminiert wurden, haben verschiedene Möglichkeiten, Rechtsbehelfe zu suchen:

  • Gleichstellungsbeauftragter (Yhdenvertaisuusvaltuutettu): Dient als Hauptbehörde für die Bearbeitung von Diskriminierungsbeschwerden. Sie können Beschwerden untersuchen, Schlichtungsversuche unternehmen und Empfehlungen oder verbindliche Anweisungen erteilen.
  • Nationale Gleichstellungs- und Diskriminierungsstelle (Yhdenvertaisuus- ja tasa-arvolautakunta): Hat die Befugnis, Diskriminierungsfälle zu hören und kann Abhilfemaßnahmen wie Entschädigungen oder eine einstweilige Verfügung gegen diskriminierende Praktiken anordnen.
  • Gerichte: Einzelpersonen können auch eine Klage im allgemeinen Gerichtssystem einreichen, um Abhilfemaßnahmen wegen Diskriminierung zu suchen.

Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber auf den Åland-Inseln haben spezifische Pflichten, um Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern und zu bekämpfen:

  • Aktive Maßnahmen: Arbeitgeber müssen proaktive Schritte unternehmen, um Gleichheit zu fördern und Diskriminierung zu verhindern, was sowohl im Gleichbehandlungsgesetz als auch im Gleichstellungsgesetz vorgeschrieben ist.
  • Gleichstellungspläne: Arbeitgeber mit mindestens 30 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, Gleichstellungspläne zu erstellen und umzusetzen, die praktische Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Verhinderung von Diskriminierung am Arbeitsplatz enthalten.
  • Bearbeitung von Beschwerden: Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschwerden über Diskriminierung zeitnah und effektiv zu untersuchen und zu bearbeiten. Das Versäumnis, dies zu tun, kann zu rechtlicher Haftung führen.
  • Angemessene Vorkehrungen: Arbeitgeber müssen angemessene Vorkehrungen für Mitarbeiter mit Behinderungen oder anderen bestimmten geschützten Merkmalen treffen, um eine gleichberechtigte Teilnahme am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Arbeitsbedingungen

Die Åland-Inseln, ein autonomes Archipel innerhalb Finnlands, legen großen Wert auf das soziale Wohlbefinden, was sich auch in den Vorschriften zu Arbeitsbedingungen widerspiegelt. Diese Vorschriften sorgen für ein gesundes und produktives Arbeitsumfeld für die Beschäftigten.

Arbeitszeiten

Die Standardarbeitswoche auf Åland entspricht der in Finnland, nämlich 40 Stunden. Die Gesetzgebung schreibt eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche, einschließlich Überstunden, vor. Arbeitgeber können Überstunden verlangen, aber Arbeitnehmer haben das Recht, diese abzulehnen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.

Ruhezeiten und Pausen

Åland hält sich an die EU-Arbeitszeitrichtlinie, die eine tägliche Mindestruhezeit von 11 aufeinanderfolgenden Stunden vorschreibt. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von mindestens 35 Stunden, die in der Regel das Wochenende umfasst. Das Gesetz schreibt Pausen während der Arbeitszeit vor. Die Dauer und Häufigkeit hängen von der Arbeitsbelastung und den Arbeitszeiten ab, aber es sollten Pausen von insgesamt mindestens 30 Minuten über den Arbeitstag verteilt sein, wenn mehr als 6 Stunden gearbeitet wird.

Ergonomische Anforderungen

Die Arbeitsbedingungen auf Åland legen großen Wert auf das Wohlbefinden der Beschäftigten, indem ergonomische Überlegungen am Arbeitsplatz vorgeschrieben werden. Die spezifischen Anforderungen sind im finnischen Arbeitsumgebungsgesetz festgelegt, das auch für Åland gilt. Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Arbeitsgeräte: Arbeitgeber müssen geeignete Arbeitsgeräte bereitstellen, die körperliche Belastungen minimieren und eine gute Körperhaltung fördern. Dazu gehören Aspekte wie Arbeitsplätze, Stühle und Computermonitore.
  • Arbeitsaufgaben: Die Gestaltung der Arbeitsaufgaben sollte ergonomische Prinzipien berücksichtigen, um Muskel-Skelett-Erkrankungen zu verhindern. Dies kann Variationen in der Körperhaltung, regelmäßige Pausen und richtige Hebetechniken umfassen.
  • Risikobewertung: Arbeitgeber sind verpflichtet, Risikobewertungen durchzuführen, um potenzielle ergonomische Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und Kontrollmaßnahmen zu implementieren.

Gesundheit und Sicherheit

Die Åland-Inseln, eine autonome Region Finnlands, unterhalten ein starkes Rahmenwerk für Arbeitsgesundheit und -sicherheit. Dieses Rahmenwerk ist darauf ausgelegt, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten, mit spezifischen Verpflichtungen für Arbeitgeber und Rechten für Arbeitnehmer.

Verpflichtungen der Arbeitgeber

Arbeitgeber auf den Åland-Inseln sind gesetzlich verpflichtet, das Wohl ihrer Mitarbeiter zu schützen. Wichtige Verpflichtungen umfassen:

  • Risikobewertung und -management: Arbeitgeber müssen systematisch potenzielle Risiken am Arbeitsplatz identifizieren und bewerten, einschließlich physischer, chemischer, biologischer, psychosozialer und ergonomischer Gefahren. Basierend auf dieser Bewertung müssen sie wirksame Kontrollmaßnahmen zur Minderung dieser Risiken umsetzen.
  • Sicherheitsplanung am Arbeitsplatz: Arbeitgeber müssen einen dokumentierten Plan für Arbeitsgesundheit und -sicherheit erstellen. Dieser Plan sollte Verfahren zur Risikoprävention, Unfallreaktion und Mitarbeiterschulung enthalten.
  • Bereitstellung sicherer Arbeitsausrüstung: Arbeitgeber müssen den Mitarbeitern die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen und deren ordnungsgemäße Wartung und Nutzung sicherstellen.
  • Information und Schulung: Mitarbeiter haben das Recht, umfassende Informationen und Schulungen zu gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Verfahren zu erhalten, die spezifisch für ihre Arbeitsrollen sind.
  • Sichere Arbeitsumgebung: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, eine saubere, organisierte und gut beleuchtete Arbeitsumgebung zu erhalten, die das Risiko von Unfällen und Verletzungen minimiert.

Arbeitnehmerrechte

Arbeitnehmer auf den Åland-Inseln haben das Recht, aktiv an der Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung mitzuwirken. Ihre wichtigsten Rechte umfassen:

  • Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz: Arbeitnehmer haben das grundlegende Recht, in einer sicheren und gesunden Umgebung zu arbeiten, die frei von unzumutbaren Risiken ist.
  • Teilnahme an Arbeitsgesundheit und -sicherheit: Arbeitnehmer haben durch gewählte Sicherheitsvertreter das Recht, an Sicherheitsinspektionen am Arbeitsplatz teilzunehmen, Bedenken zu äußern und Verbesserungen vorzuschlagen.
  • Verweigerung unsicherer Arbeit: Arbeitnehmer haben das Recht, Arbeiten abzulehnen, die als unsicher oder ungesund gelten, sofern sie eine angemessene Begründung für ihre Ablehnung haben.
  • Zugang zu Informationen und Schulungen: Arbeitnehmer haben das Recht auf Zugang zu Informationen und Schulungen zu arbeitsgesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Themen, die für ihre Arbeit relevant sind.

Durchsetzungsbehörden

Die Åland-Inseln-Behörde für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ÅHS) ist die primäre Behörde, die für die Durchsetzung der Vorschriften zur Arbeitsgesundheit und -sicherheit verantwortlich ist. Ihre Aufgaben umfassen:

  • Arbeitsplatzinspektionen: Die ÅHS führt Inspektionen durch, um die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sicherzustellen, und kann bei Bedarf Verbesserungsanordnungen erlassen.
  • Untersuchungen: Die ÅHS untersucht arbeitsbedingte Unfälle und Krankheiten, um zugrunde liegende Sicherheitsprobleme zu identifizieren und zu beheben.
  • Beratung: Die ÅHS bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern Beratung und Ratschläge zu Fragen der Arbeitsgesundheit und -sicherheit an.
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