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Åland-Inseln

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Åland-Inseln

Kündigungsfrist

In den Åland-Inseln regelt das Gesetz über Beschäftigung (Åland FS 2017:1) die Kündigungsfristen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Mindestkündigungsfristen

Das Gesetz legt Mindestkündigungsfristen basierend auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeiters fest:

  • Bei weniger als einem Jahr Betriebszugehörigkeit: Ein Monat
  • Bei einer bis sechs Jahren Betriebszugehörigkeit: Drei Monate
  • Bei mehr als sechs Jahren Betriebszugehörigkeit: Sechs Monate

Diese Mindestfristen gelten, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder in einer Tarifvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmergewerkschaft ist eine längere Kündigungsfrist festgelegt.

Ausnahmen von den Kündigungsfristen

Es gibt bestimmte Situationen, in denen die gesetzliche Kündigungsfrist nicht anwendbar ist:

  • Im Falle groben Fehlverhaltens: Wenn ein Mitarbeiter in schweres Fehlverhalten verwickelt ist, das eine sofortige Entlassung rechtfertigt, kann die Kündigungsfrist umgangen werden.
  • Gegenseitige Vereinbarung: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können einvernehmlich vereinbaren, die Kündigungsfrist zu verzichten oder zu verkürzen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verantwortung beim Arbeitgeber liegt, eine ordnungsgemäße schriftliche Kündigung mit Angabe des Enddatums des Arbeitsverhältnisses basierend auf der anwendbaren Kündigungsfrist bereitzustellen.

Abfindung

Abfindung, auch bekannt als Kündigungsentschädigung, ist kein zwingender Anspruch nach dem Arbeitsrecht der Åland-Inseln. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen ein Arbeitnehmer für eine solche Entschädigung in Frage kommen könnte.

Kein allgemeines gesetzliches Recht

Das Åland-Inseln-Gesetz über Beschäftigung (Åland FS 2017:1) schreibt keine Abfindung für die meisten Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor.

Mögliche Szenarien für Abfindung

Es gibt einige Umstände, unter denen eine Abfindung anwendbar sein könnte:

  • Vertragliche Vereinbarungen: Wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich ein Anrecht auf Abfindung bei bestimmten Kündigungsszenarien erwähnt.
  • Tarifverträge: Einige Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften könnten Klauseln enthalten, die eine Abfindung vorsehen (Åland FS 2017:1 Kapitel 7, Abschnitt 7 § 7).
  • Ungerechtfertigte Entlassung: Arbeitnehmer könnten das Recht haben, eine Entschädigung zu verlangen, wenn sie einer ungerechtfertigten Entlassung unterzogen werden. Dies wird jedoch von Fall zu Fall durch rechtliche Verfahren bestimmt und gilt nicht als standardmäßige Abfindungszahlung.

Wichtige Überlegungen

  • Abfindung, sofern anwendbar, ist getrennt vom regulären Gehalt oder angesammelten Urlaubsansprüchen.
  • Die Gründe für die Kündigung und die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegten Bedingungen, falls vorhanden, werden erheblich beeinflussen, ob und wie viel Abfindung ein Arbeitnehmer erhalten könnte.

Kündigungsprozess

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Åland-Inseln wird durch das Åland-Inseln-Gesetz über Beschäftigung (Åland FS 2017:1) geregelt.

Arten der Beendigung

Es gibt zwei Hauptarten der Beendigung:

  1. Kündigung durch den Arbeitnehmer: Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine schriftliche Kündigung gemäß den Bestimmungen in ihrem Vertrag oder Tarifvertrag einzureichen.

  2. Kündigung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann den Kündigungsprozess aus objektiven Gründen wie wirtschaftlichen, technologischen oder organisatorischen Gründen für den Personalabbau oder die Umstrukturierung einleiten. Die Kündigung kann auch aus mitarbeiterbezogenen Gründen erfolgen, wie z.B. der Unfähigkeit des Mitarbeiters, seine Aufgaben zu erfüllen, oder grobem Fehlverhalten.

Formelle Kündigung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine formelle schriftliche Kündigung auszusprechen. Diese Kündigung sollte das Enddatum des Arbeitsverhältnisses enthalten, das den geltenden Kündigungsfristen entsprechen muss. Wenn die Kündigung vom Arbeitgeber initiiert wird, muss die Kündigung die Gründe für die Entlassung klar angeben.

Beratung und Verhandlung

Wenn das Unternehmen fünf oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, sich mit Arbeitnehmervertretern oder Gewerkschaften bezüglich der Kündigung zu beraten. Bei Massenentlassungen oder Änderungen, die die Mitarbeiter betreffen, muss der Arbeitgeber in gutem Glauben Verhandlungen führen.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis endet an dem in der Kündigung angegebenen Datum. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle endgültigen Gehaltszahlungen und angesammelten Urlaubsansprüche gemäß vertraglichen oder gesetzlichen Anforderungen beglichen werden.

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