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Schweiz

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Stellen Sie in Schweiz über unseren Employer of Record (EOR) ein.

Stellen Sie remote Mitarbeiter einfach und rechtskonform über unseren Employer of Record (EOR) Service in Schweiz ein.

Kapital
Bern
Währung
Swiss Franc
Sprache
Deutsch
Bevölkerung
8,654,622
BIP-Wachstum
1.09%
BIP-Weltanteil
0.84%
Lohnabrechnungsfrequenz
Monthly
Arbeitszeiten
41.7 hours/week

Wie Rivermate Ihnen als Employer of Record in Schweiz helfen kann

Globale EOR-Abdeckung

Mit über 150+ abgedeckten Ländern können wir Ihnen helfen, Ihr Geschäft weltweit mit Ihren Employer of Record (EOR) Anforderungen auszubauen.

100% Compliance

Wir garantieren 100%ige Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze und -vorschriften durch unser Netzwerk von lokalen Experten in jedem Land.

Vollständig anpassbar

Wir bieten vollständig anpassbare Lösungen, die auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind, egal ob Sie einen Mitarbeiter oder ein ganzes Team einstellen müssen.

Engagierte Unterstützung

Sie sowie Ihre(n) Mitarbeiter(innen) erhalten einen dedizierten Account-Manager, den Sie jederzeit anrufen, per WhatsApp, E-Mail oder Slack kontaktieren können.

Rivermate | EOR introduction

Einführung in die Employer of Record-Dienste in Schweiz

Die Schweiz, ein Land bekannt für seine malerischen Landschaften und robuste Wirtschaft, ist zu einem attraktiven Ziel für Unternehmen geworden, die ihre Geschäftstätigkeit ausweiten möchten. Wenn Unternehmen versuchen, in den Schweizer Markt einzutreten oder lokale Talente einzustellen, stoßen sie oft auf komplexe Beschäftigungsvorschriften und administrative Hürden. Hier kommt ein Employer of Record (EOR) ins Spiel.

Ein Employer of Record ist eine Drittorganisation, die die rechtlichen und administrativen Verantwortlichkeiten der Beschäftigung von Arbeitnehmern im Namen eines anderen Unternehmens übernimmt. Im Wesentlichen wird der EOR zum offiziellen Arbeitgeber für Steuerzwecke, während das Kundenunternehmen die tägliche Kontrolle über die Arbeit des Mitarbeiters behält. Diese Anordnung ist besonders nützlich in Ländern wie der Schweiz, wo das Navigieren durch die Feinheiten der lokalen Arbeitsgesetze, Steuervorschriften und Compliance-Anforderungen für ausländische Unternehmen herausfordernd sein kann.

Wie funktioniert EOR?

Wenn sich ein Unternehmen entscheidet, einen EOR-Service in der Schweiz zu nutzen, verläuft der Prozess typischerweise wie folgt:

  1. Das Kundenunternehmen identifiziert den Kandidaten, den es in der Schweiz einstellen möchte.

  2. Der EOR schließt eine Vereinbarung mit dem Kundenunternehmen ab, um den Arbeitnehmer in ihrem Namen zu beschäftigen.

  3. Der EOR übernimmt alle rechtlichen und administrativen Aspekte der Beschäftigung, einschließlich:

    • Erstellen und Unterzeichnen von Arbeitsverträgen
    • Verwaltung von Gehaltsabrechnungen und Steuerabzügen
    • Sicherstellung der Einhaltung der Schweizer Arbeitsgesetze und Vorschriften
    • Verwaltung von Leistungen und Sozialversicherungsbeiträgen
    • Bearbeitung von Arbeitserlaubnissen und Visa, falls erforderlich
  4. Das Kundenunternehmen behält die Kontrolle über die tägliche Arbeit, Aufgaben und Leistungsmanagement des Mitarbeiters.

  5. Der EOR stellt dem Kundenunternehmen die Gehaltskosten des Mitarbeiters plus zusätzliche Gebühren für seine Dienstleistungen in Rechnung.

Diese Anordnung ermöglicht es Unternehmen, schnell und konform Mitarbeiter in der Schweiz zu beschäftigen, ohne eine rechtliche Einheit im Land zu gründen.

Vorteile der Nutzung eines EOR

Die Nutzung eines Employer of Record in der Schweiz bietet mehrere Vorteile:

  1. Compliance-Sicherheit: EORs sind mit den Schweizer Arbeitsgesetzen, Steuervorschriften und Compliance-Anforderungen bestens vertraut. Sie stellen sicher, dass alle Aspekte der Beschäftigung den lokalen Standards entsprechen, wodurch das Risiko rechtlicher Probleme verringert wird.

  2. Zeit- und Kosteneinsparungen: Die Gründung einer rechtlichen Einheit in der Schweiz kann zeitaufwendig und teuer sein. Ein EOR ermöglicht es Unternehmen, schnell mit der Geschäftstätigkeit zu beginnen, ohne umfangreiche rechtliche und administrative Vorarbeiten leisten zu müssen.

  3. Flexibilität: EORs bieten eine risikoarme Möglichkeit, den Schweizer Markt zu testen oder spezifische Talente einzustellen, ohne sich auf eine dauerhafte Niederlassung festzulegen.

  4. Lokale Expertise: EORs bieten wertvolle Einblicke in Schweizer Geschäftspraktiken, kulturelle Normen und Beschäftigungserwartungen, die ausländischen Unternehmen helfen, sich effektiver im lokalen Umfeld zurechtzufinden.

  5. Risikominderung: Indem sie die rechtlichen Arbeitgeberverantwortlichkeiten übernehmen, schützen EORs Kundenunternehmen vor vielen beschäftigungsbezogenen Risiken und Haftungen.

  6. Fokus auf das Kerngeschäft: Da der EOR administrative und Compliance-Aufgaben übernimmt, können sich Kundenunternehmen auf ihre Kernaktivitäten und strategischen Ziele konzentrieren.

  7. Skalierbarkeit: EORs können problemlos auf Veränderungen in der Belegschaft reagieren, egal ob ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit in der Schweiz ausweiten oder reduzieren muss.

Im Kontext der komplexen regulatorischen Umgebung und der mehrsprachigen Gesellschaft der Schweiz kann ein Employer of Record ein unschätzbarer Partner für Unternehmen sein, die ihre Präsenz in diesem dynamischen Markt etablieren oder ausbauen möchten. Durch die Nutzung der Expertise und Infrastruktur eines EORs können Unternehmen die Schweizer Beschäftigungslandschaft mit größerer Leichtigkeit und Zuversicht navigieren.

Beschäftigungslandschaft in Schweiz

Die Beschäftigungslandschaft der Schweiz ist geprägt von einer hochqualifizierten Arbeitskraft, einer starken Erwerbsbeteiligung und einem bedeutenden Beitrag von ausländischen Staatsangehörigen. Die robuste Wirtschaft des Landes wird durch eine Vielzahl von Sektoren unterstützt, wobei Dienstleistungen und Fertigung eine Schlüsselrolle spielen. Während die Schweiz die Herausforderungen einer alternden Bevölkerung meistert, stellt ihr Schwerpunkt auf Bildung, Berufsausbildung und kontinuierliches Lernen eine anpassungsfähige und wettbewerbsfähige Arbeitskraft sicher.

Überblick über das Arbeitsrecht

Die Schweizer Arbeitsgesetze sind darauf ausgelegt, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu schützen und ein Gleichgewicht zwischen Arbeitnehmerrechten und Unternehmensflexibilität zu finden. Wichtige Aspekte umfassen:

  • Strenge Vorschriften zu Arbeitszeiten, mit einer Standardarbeitswoche von 45 Stunden für die meisten Branchen
  • Ein obligatorisches Minimum von vier Wochen bezahltem Urlaub pro Jahr
  • Starker Schutz vor Diskriminierung und ungerechtfertigter Entlassung
  • Umfassendes Sozialversicherungssystem, einschließlich Arbeitslosenversicherung und Rentensystemen
  • Tarifverträge, die eine bedeutende Rolle bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen in vielen Sektoren spielen

Kulturelle Überlegungen

Beim Betrieb in der Schweiz ist es entscheidend, die lokale Geschäftskultur zu verstehen und zu respektieren:

  • Pünktlichkeit wird hoch geschätzt; zu spät zu kommen, gilt als respektlos
  • Direkte Kommunikation wird geschätzt, aber immer mit Höflichkeit und Professionalität
  • Mehrsprachigkeit ist ein Vorteil, angesichts der vier Landessprachen der Schweiz
  • Work-Life-Balance wird zunehmend wichtig, mit einer klaren Trennung zwischen Berufs- und Privatleben
  • Entscheidungsfindung beinhaltet oft Konsensbildung und gründliche Beratung

Herausforderungen der direkten Einstellung

Obwohl die Schweiz ein attraktives Geschäftsumfeld bietet, kann die direkte Einstellung mehrere Herausforderungen mit sich bringen:

  1. Komplexe regulatorische Umgebung: Die föderale Struktur der Schweiz bedeutet, dass Arbeitsgesetze zwischen den Kantonen variieren können, was eine sorgfältige Navigation der lokalen Vorschriften erfordert.

  2. Sprachbarrieren: Die mehrsprachige Natur der Schweiz kann die Rekrutierung und die Kommunikation am Arbeitsplatz erschweren.

  3. Hohe Arbeitskosten: Der hohe Lebensstandard der Schweiz führt zu relativ hohen Gehaltserwartungen und Sozialversicherungsbeiträgen.

  4. Strenge Einwanderungspolitik: Die Einstellung von Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörigen kann aufgrund von Quotensystemen und strengen Arbeitserlaubnisanforderungen herausfordernd sein.

  5. Kulturelle Nuancen: Das Verständnis und die Anpassung an die Schweizer Geschäftskultur und Arbeitsethik sind entscheidend für eine erfolgreiche Einstellung und Bindung.

  6. Wettbewerb um Talente: Die niedrige Arbeitslosenquote der Schweiz bedeutet, dass es einen starken Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte gibt, insbesondere in spezialisierten Bereichen.

  7. Administrativer Aufwand: Die Einhaltung der Schweizer Arbeitsgesetze, Sozialversicherungssysteme und Steuerregelungen kann für ausländische Unternehmen komplex und zeitaufwendig sein.

Durch das Verständnis dieser Aspekte der Schweizer Beschäftigungslandschaft können sich Unternehmen besser auf die Herausforderungen und Chancen des Betriebs in diesem einzigartigen und wohlhabenden Markt vorbereiten.

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Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Schweiz helfen können.

Rivermate | EOR in Schweiz

EOR in Schweiz

Der Ruf der Schweiz als globales Finanzzentrum und führend in den Bereichen Pharma, Präzisionsfertigung und aufstrebende Technologien macht sie zu einem attraktiven Ziel für Unternehmen, die expandieren möchten. Allerdings kann die Navigation durch die einzigartige Beschäftigungslandschaft des Landes herausfordernd sein. Hier kommen Employer of Record (EOR)-Dienste ins Spiel.

EOR-Dienste in der Schweiz fungieren als Vermittler zwischen ausländischen Unternehmen und ihren in der Schweiz ansässigen Mitarbeitern. So funktionieren sie typischerweise:

  1. Rechtliche Beschäftigung: Der EOR wird zum offiziellen Arbeitgeber der Mitarbeiter in der Schweiz und übernimmt alle rechtlichen und administrativen Verantwortlichkeiten, die mit der Beschäftigung verbunden sind.

  2. Lohnabrechnung: EORs verwalten den gesamten Lohnabrechnungsprozess und stellen die Einhaltung der Schweizer Steuervorschriften und Sozialversicherungsanforderungen sicher.

  3. Verwaltung von Leistungen: Sie überwachen die Mitarbeiterleistungen, einschließlich der obligatorischen Schweizer Sozialversicherungssysteme und aller zusätzlichen Vergünstigungen, die das Unternehmen bietet.

  4. Einhaltung der Vorschriften: EORs bleiben über das Schweizer Arbeitsrecht auf dem Laufenden und stellen sicher, dass das Unternehmen den lokalen Vorschriften, Arbeitserlaubnissen und Visabestimmungen entspricht.

  5. HR-Unterstützung: Sie bieten oft Dienstleistungen im Bereich Personalwesen an und unterstützen bei der Einarbeitung, dem Austritt und alltäglichen HR-Angelegenheiten.

  6. Risikominderung: Durch die Übernahme der Rolle des rechtlichen Arbeitgebers helfen EORs ausländischen Unternehmen, ihre Haftung zu minimieren und sich in den komplexen Schweizer Arbeitsgesetzen zurechtzufinden.

Für Unternehmen, die in den Schweizer Markt eintreten, bieten EOR-Dienste eine vereinfachte Möglichkeit, lokale Talente einzustellen, ohne eine rechtliche Einheit im Land zu gründen. Dieser Ansatz ermöglicht es Unternehmen, den Markt zu testen, den Betrieb zu skalieren oder eine langfristige Präsenz in der Schweiz mit reduzierter Komplexität und Risiko aufrechtzuerhalten.

Lohnabrechnung & Steuern

Das Lohn- und Steuersystem der Schweiz ist bekannt für seine Komplexität und Effizienz, was die föderale Struktur des Landes und den hohen Lebensstandard widerspiegelt. Das System umfasst Beiträge sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern und deckt verschiedene Sozialversicherungsleistungen und Steuerverpflichtungen ab. Das Verständnis dieser Feinheiten ist entscheidend für Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, und für Arbeitnehmer, die im Land arbeiten.

Arbeitgeberbeiträge

Arbeitgeber in der Schweiz tragen erhebliche Verantwortung in Bezug auf Löhne und Steuern. Ihre Beiträge spielen eine wesentliche Rolle bei der Finanzierung des umfassenden Sozialversicherungssystems des Landes und der Einhaltung der Steuervorschriften.

Sozialversicherungsbeiträge

Schweizer Arbeitgeber sind verpflichtet, erhebliche Beiträge zur Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zu leisten. Diese Beiträge decken eine Reihe von Leistungen ab:

  1. Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO): Arbeitgeber leisten 5,3 % des Gehalts eines Arbeitnehmers zu diesen Programmen.

  2. Arbeitslosenversicherung (ALV): Arbeitgeber zahlen 1,1 % des Gehalts eines Arbeitnehmers für die Arbeitslosenversicherung.

  3. Familienzulagen (AF): Dieser Beitrag wird vollständig vom Arbeitgeber getragen, wobei die Sätze je nach Kanton variieren. Er liegt typischerweise zwischen 1 % und 3 % des Gehalts des Arbeitnehmers.

  4. Berufliche Vorsorge (LPP): Die Arbeitgeberbeiträge variieren zwischen 3,5 % und 9 % des Gehalts des Arbeitnehmers, abhängig vom Alter des Arbeitnehmers und dem spezifischen Vorsorgeplan.

  5. Unfallversicherung: Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern eine Unfallversicherung bieten, wobei die Prämien je nach Branche und Risikostufe variieren.

Der gesamte Sozialversicherungsbeitrag für Arbeitgeber kann je nach verschiedenen Faktoren wie dem Alter des Arbeitnehmers, dem Gehaltsniveau und dem Beschäftigungskanton zwischen 10 % und 20 % des Gehalts eines Arbeitnehmers liegen.

Steuerverantwortlichkeiten

Obwohl die Schweiz kein Pay-as-you-earn (PAYE)-System für die Einkommensteuer hat, haben Arbeitgeber dennoch wichtige steuerbezogene Verantwortlichkeiten:

  1. Quellensteuer: Für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern (z. B. ausländische Arbeitnehmer ohne dauerhafte Aufenthaltsbewilligung) müssen Arbeitgeber die Steuer an der Quelle einbehalten.

  2. Berichterstattung: Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitnehmern und Steuerbehörden jährliche Gehaltsbescheinigungen zur Verfügung zu stellen, die das Einkommen und die Abzüge des Arbeitnehmers detailliert aufzeigen.

  3. Sozialversicherungsberichterstattung: Arbeitgeber müssen die Sozialversicherungsbeiträge den zuständigen Behörden melden und rechtzeitige Zahlungen sicherstellen.

Arbeitnehmerbeiträge

Arbeitnehmer in der Schweiz tragen ebenfalls zur Sozialversicherung bei und sind für ihre Einkommensteuern verantwortlich. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist entscheidend für eine effektive Finanzplanung.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer leisten Beiträge zu verschiedenen Sozialversicherungsprogrammen:

  1. AHV, IV und EO: Arbeitnehmer leisten 5,3 % ihres Gehalts, was dem Beitrag des Arbeitgebers entspricht.

  2. Arbeitslosenversicherung (ALV): Arbeitnehmer zahlen 1,1 % ihres Gehalts.

  3. Berufliche Vorsorge (LPP): Die Arbeitnehmerbeiträge liegen typischerweise zwischen 3,5 % und 9 % ihres Gehalts, abhängig vom Alter und dem spezifischen Vorsorgeplan.

Einkommensteuer

Die Schweiz hat ein einzigartiges Steuersystem, bei dem die Einkommensteuer auf drei Ebenen erhoben wird: Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Wichtige Punkte sind:

  1. Selbstdeklaration: Arbeitnehmer sind dafür verantwortlich, ihre eigenen Steuererklärungen jährlich einzureichen.

  2. Progressive Sätze: Die Steuersätze sind progressiv und steigen mit höheren Einkommensniveaus.

  3. Kantonale Unterschiede: Steuersätze und Abzüge können zwischen den Kantonen erheblich variieren.

  4. Abzüge: Arbeitnehmer können verschiedene Abzüge geltend machen, einschließlich arbeitsbedingter Ausgaben, Vorsorgebeiträge und bestimmter persönlicher Ausgaben.

  5. Internationale Abkommen: Die Schweiz hat mit vielen Ländern Steuerabkommen, um eine Doppelbesteuerung für internationale Arbeitnehmer zu vermeiden.

Das Verständnis der Feinheiten des Schweizer Lohn- und Steuersystems ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer unerlässlich. Obwohl das System komplex erscheinen mag, unterstützt es ein umfassendes Sozialversicherungsnetzwerk und erhält den Ruf der Schweiz für finanzielle Stabilität und hohe Lebensqualität. Arbeitgeber, die in der Schweiz tätig sind, sollten fachkundigen Rat einholen, um die vollständige Einhaltung aller Lohn- und Steuerverpflichtungen sicherzustellen, während sich Arbeitnehmer mit ihren Rechten und Pflichten innerhalb dieses Systems vertraut machen sollten.

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Mitarbeiterleistungen

Die Schweiz ist bekannt für ihr umfassendes System von Arbeitnehmerleistungen, das eine starke Grundlage für das Wohlbefinden und die finanzielle Sicherheit der Arbeitnehmer bietet. Als Employer of Record (EOR) verwaltet Rivermate diese Leistungen fachkundig und stellt die Einhaltung der Schweizer Vorschriften sicher, während Unternehmen ihren Mitarbeitern attraktive Vergütungspakete anbieten können. Durch die Zusammenarbeit mit einem EOR können Unternehmen die Komplexität der Schweizer Arbeitsgesetze und Leistungsanforderungen problemlos bewältigen und sich auf ihre Kernaktivitäten konzentrieren, während sie ihrer Belegschaft die Vorteile der Arbeit in der Schweiz bieten.

Obligatorische Leistungen

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/OVS)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Familienzulagen
  • Berufsunfallversicherung
  • Mindestens 4 Wochen bezahlter Urlaub (5 Wochen für Arbeitnehmer unter 20 Jahren)
  • Bezahlter Krankheitsurlaub
  • Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub

Optionale Leistungen

  • Private Krankenversicherung oder Beitragszahlungen
    1. Monatsgehalt
  • Vom Unternehmen gesponserte Altersvorsorgepläne
  • Flexible Arbeitszeiten oder Remote-Arbeitsoptionen
  • Zusätzliche bezahlte Urlaubstage über das gesetzliche Minimum hinaus
  • Sabbatical-Programme oder erweiterte Urlaubsoptionen
  • Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung und Weiterbildung
  • Mitarbeiter-Wellness-Programme
  • Kinderbetreuungshilfe oder Einrichtungen vor Ort
  • Transportzulagen oder Firmenwagenprogramme
  • Leistungsbezogene Boni oder Gewinnbeteiligungspläne
  • Aktienoptionen oder Mitarbeiteraktienkaufpläne
  • Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Fitnesskostenerstattungen
  • Verbesserte Elternzeitregelungen
  • Essensgutscheine oder subventionierte Kantinenoptionen

Kündigung und Offboarding

Der Prozess der Kündigung und des Offboardings in der Schweiz unterliegt spezifischen Vorschriften, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer schützen. Obwohl das Land nach dem Prinzip der "Kündigungsfreiheit" operiert, gibt es wichtige Überlegungen, die zu beachten sind.

Kündigungsprozess

In der Schweiz kann jede Partei ein Arbeitsverhältnis beenden, ohne zwingend einen Grund anzugeben. Es gibt jedoch rechtmäßige Kündigungsgründe, darunter:

  • Verschulden des Arbeitnehmers (z.B. anhaltend schlechte Leistung, Vertragsbruch)
  • Betriebliche Gründe (z.B. Personalabbau, Umstrukturierung)
  • Persönliche Gründe (z.B. lang anhaltende Krankheit)

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Schutz gegen "missbräuchliche Kündigung" besteht, der Kündigungen aus diskriminierenden Gründen oder als Vergeltung für die Ausübung gesetzlicher Rechte verhindert.

Kündigungsfristen

Sofern im Arbeitsvertrag oder im Kollektivarbeitsvertrag nichts anderes festgelegt ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen:

  • 7 Tage während der Probezeit
  • 1 Monat im ersten Dienstjahr
  • 2 Monate für 2-9 Dienstjahre
  • 3 Monate nach 9 Dienstjahren

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und endet typischerweise zum Monatsende.

Abfindung

Obwohl es in der Schweiz keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung gibt, kann diese in Arbeitsverträgen oder Kollektivvereinbarungen enthalten sein.

Offboarding-Überlegungen

Bei der Kündigung eines Mitarbeiters in der Schweiz sollten Arbeitgeber:

  1. Die schriftliche Kündigung innerhalb der erforderlichen Frist vorlegen
  2. Sicherstellen, dass alle Schlusszahlungen, einschließlich Gehalt und aufgelaufener Urlaub, geleistet werden
  3. Firmeneigentum zurückgeben und den Zugang zu Systemen widerrufen
  4. Notwendige Dokumente bereitstellen, wie Arbeitszeugnisse
  5. Die relevanten Behörden über die Kündigung informieren

Geschützte Zeiten

Mitarbeiter sind während bestimmter Zeiten, wie Krankheit, Schwangerschaft und Militärdienst, vor Kündigung geschützt. Arbeitgeber müssen sich dieser Einschränkungen bewusst sein, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.

Durch die Einhaltung dieser Richtlinien und die Beachtung der schweizerischen Arbeitsgesetze können Arbeitgeber einen reibungslosen und gesetzeskonformen Kündigungs- und Offboarding-Prozess sicherstellen.

Visa & Arbeitserlaubnisse

Die Schweiz, bekannt für ihre malerischen Landschaften und hohe Lebensqualität, zieht viele ausländische Arbeitskräfte an, die neue Chancen suchen. Allerdings kann die Navigation durch die Visa- und Arbeitserlaubnisanforderungen komplex sein. Hier ist ein kurzer Überblick darüber, was ausländische Arbeitskräfte wissen müssen:

Arten von Arbeitserlaubnissen

Die Schweiz bietet mehrere Arten von Arbeitserlaubnissen an:

  1. L-Bewilligung: Kurzfristige Bewilligung für bis zu 12 Monate
  2. B-Bewilligung: Erst- oder erneuerbare langfristige Bewilligung
  3. C-Bewilligung: Niederlassungsbewilligung (nach 5-10 Jahren Aufenthalt)
  4. G-Bewilligung: Grenzgängerbewilligung

Allgemeine Anforderungen

Um in der Schweiz zu arbeiten, benötigen die meisten ausländischen Staatsangehörigen:

  • Ein gültiges Arbeitsangebot von einem Schweizer Arbeitgeber
  • Nachweis über Qualifikationen und Berufserfahrung
  • Ausreichende finanzielle Mittel
  • Angemessene Krankenversicherung

EU/EFTA-Staatsangehörige

Bürger der EU/EFTA-Länder profitieren vom Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Sie können:

  • Ohne Visum in die Schweiz einreisen
  • Bis zu 3 Monate nach Arbeit suchen
  • Eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, wenn sie beschäftigt sind

Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige

Der Prozess ist für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige strenger:

  • Müssen vor der Einreise in die Schweiz ein Arbeitsvisum erhalten
  • Unterliegen Quotenregelungen
  • Arbeitgeber müssen nachweisen, dass keine geeigneten Schweizer oder EU/EFTA-Kandidaten verfügbar sind

Antragsverfahren

  1. Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis bei den kantonalen Behörden ein
  2. Bei Genehmigung beantragt der Arbeitnehmer ein Visum bei der Schweizer Botschaft in seinem Heimatland
  3. Nach der Ankunft meldet sich der Arbeitnehmer bei den lokalen Behörden an

Wichtige Überlegungen

  • Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Kanton und Nationalität
  • Einige Kantone können zusätzliche Anforderungen haben
  • Die Regeln zur Familienzusammenführung unterscheiden sich je nach Bewilligungsart und Nationalität

Die Navigation durch das Arbeitserlaubnissystem der Schweiz kann herausfordernd sein, aber das Verständnis dieser Grundlagen kann ausländischen Arbeitskräften helfen, ihre Reise zu beginnen. Für persönliche Unterstützung und um die Einhaltung aller Vorschriften sicherzustellen, sollten Sie in Erwägung ziehen, mit einem Employer of Record wie Rivermate zusammenzuarbeiten.

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Warum Rivermate?

Rivermate zeichnet sich als außergewöhnliche Wahl für Employer of Record (EOR)-Dienstleistungen in der Schweiz aus und bietet eine einzigartige Mischung aus persönlicher Unterstützung und globaler Expertise. Unser menschenzentrierter Ansatz hebt uns von der Konkurrenz ab und bietet eine Full-Service-Lösung, die über eine bloße Plattform hinausgeht.

Bei Rivermate sind wir stolz darauf, mehr als nur ein EOR-Anbieter zu sein – wir sind Ihre engagierte globale HR-Abteilung. Unser Engagement für Ihren Erfolg erstreckt sich auf alle Aspekte Ihrer internationalen Expansion, einschließlich Rekrutierungsdienstleistungen. Hier ist der Grund, warum Rivermate der ideale Partner für Ihre Schweizer Geschäftsunternehmungen ist:

1. Persönliche Aufmerksamkeit

Im Gegensatz zu größeren EOR-Anbietern, bei denen Sie sich vielleicht wie eine Nummer fühlen, richtet sich Rivermate speziell an Unternehmen, die von Branchenriesen übersehen werden könnten. Wir verstehen die einzigartigen Herausforderungen, denen wachsende Unternehmen gegenüberstehen, und sind bestrebt, Ihre Expansionsreise in jeder Phase zu unterstützen.

2. Menschliche Note in einer digitalen Welt

In einer Ära von KI-Chatbots und automatisierten Antworten glauben wir, dass HR und Gehaltsabrechnung einen menschlichen Touch erfordern. Unser Team besteht aus echten Menschen, die sich wirklich für Ihren Erfolg einsetzen. Wir sind 24/7, 365 Tage im Jahr verfügbar, um Ihre Anliegen zu klären und die Unterstützung zu bieten, die Sie benötigen.

3. Globale Reichweite mit lokaler Expertise

Unser Netzwerk von lokalen Experten erstreckt sich über mehr als 135 Länder und ermöglicht es uns, unschätzbare Einblicke in die Arbeitsgesetze und Vorschriften der Schweiz zu bieten. Wir kombinieren unsere globale Perspektive mit fundiertem lokalen Wissen und fungieren als Ihr vertrauenswürdiger Partner, egal wohin Ihr Geschäft Sie führt.

4. Unvergleichliche Flexibilität

Wir verstehen, dass jedes Unternehmen einzigartige Bedürfnisse hat. Ob Sie spezielle Klauseln in Arbeitsverträgen benötigen oder bestimmte Präferenzen bei der Gehaltsabrechnung haben, unser flexibler Ansatz stellt sicher, dass wir Ihre Anforderungen erfüllen können. Wir passen unsere Dienstleistungen an Ihr Geschäftsmodell an, nicht umgekehrt.

Indem Sie sich für Rivermate entscheiden, wählen Sie nicht nur einen EOR-Dienstleister; Sie gehen eine Partnerschaft mit einem Team ein, das sich Ihrem Wachstum und Erfolg auf dem Schweizer Markt und darüber hinaus verschrieben hat. Unser personalisierter, menschenzentrierter Ansatz, gepaart mit unserer globalen Expertise und Flexibilität, macht uns zur idealen Wahl für Unternehmen, die mit Zuversicht und Leichtigkeit in die Schweiz expandieren möchten.

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Häufig gestellte Fragen zu einem Employer of Record in Schweiz