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Französische Süd- und Antarktisgebiete

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in Französische Süd- und Antarktisgebiete

Reguläre Arbeitszeiten

Die Französischen Süd- und Antarktisgebiete (TAAF) haben keine spezifische Gesetzgebung, die die Standardarbeitszeiten festlegt. Aufgrund ihrer engen Verbindung zu Frankreich wird die Beschäftigungslandschaft der TAAF jedoch stark von den französischen Arbeitsgesetzen beeinflusst.

Frankreich hält sich an eine 35-Stunden-Arbeitswoche, die durch die Auroux-Gesetze von 1982 festgelegt wurde. Dies entspricht ungefähr 7 Stunden pro Tag über eine Fünf-Tage-Arbeitswoche. Es ist wichtig zu beachten, dass dies eine maximale, nicht eine minimale Arbeitswoche ist.

Jegliche Arbeit, die das festgelegte Wochenlimit von 35 Stunden überschreitet, gilt als Überstunden und muss vergütet werden. Der spezifische Überstundenzuschlag hängt vom Vorhandensein eines Tarifvertrags ab:

  • Mit Tarifvertrag: Überstundenvergütung muss mindestens 110 % des regulären Lohns betragen.
  • Ohne Tarifvertrag: Überstundenvergütung sollte für die ersten acht Stunden mindestens 125 % des regulären Lohns und danach 150 % betragen.

Arbeitgeber können anstelle einer finanziellen Vergütung Ausgleichsruhezeiten anbieten, teilweise oder vollständig, für Überstunden, die das jährliche Kontingent (typischerweise 220 Stunden) überschreiten.

Überstunden

In den Französischen Süd- und Antarktisgebieten (TAAF) sind die Arbeitsvorschriften von Frankreich übernommen. Daher ist das Verständnis des französischen Metropolrechts entscheidend, um die Überstundenregelungen in den TAAF zu navigieren.

Der französische Arbeitskodex legt Beschränkungen für Überstunden fest:

  • Maximale tägliche Überstunden: Mitarbeiter dürfen nicht mehr als 10 Stunden Überstunden pro Tag leisten.
  • Maximale wöchentliche Überstunden: Über einen Zeitraum von 12 Wochen darf die durchschnittliche wöchentliche Überstundenzeit 44 Stunden nicht überschreiten.

Eine Tarifvereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern kann andere Schwellenwerte festlegen, sofern sie dem französischen Arbeitsrecht entsprechen.

Das französische Recht schreibt eine Vergütung für die Überschreitung der regulären 35-Stunden-Woche vor. Der spezifische Stundensatz hängt vom Vorhandensein einer Tarifvereinbarung ab:

  • Mit Tarifvereinbarung: Arbeitgeber müssen mindestens 110 % des regulären Lohns des Mitarbeiters für Überstunden zahlen.
  • Ohne Tarifvereinbarung: Die Überstundenvergütung steigt progressiv:
    • 125 % des regulären Lohns für die ersten acht Überstunden.
    • 150 % des regulären Lohns für alle Überstunden, die die ersten acht überschreiten.

Arbeitgeber können anstelle oder teilweise anstelle einer finanziellen Vergütung für Überstunden, die das jährliche Kontingent (normalerweise auf 220 Stunden begrenzt) überschreiten, Ausgleichsruhezeiten anbieten.

Weitere wichtige Überlegungen umfassen:

  • Zustimmung des Mitarbeiters: Das französische Recht erfordert die Zustimmung des Mitarbeiters, um die reguläre Arbeitswoche durch Überstunden zu überschreiten. Ausnahmen bestehen für Notfälle, unvorhergesehene Umstände oder bestimmte Branchen mit definierten Ausnahmen.
  • Aufzeichnungspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen über die von jedem Mitarbeiter geleisteten Überstunden zu führen. Diese Aufzeichnungen sollten auf Anfrage des Mitarbeiters leicht zugänglich sein.

Ruhepausen und Pausen

Die Französischen Süd- und Antarktisgebiete (TAAF) haben keine eigene Gesetzgebung zu Ruhezeiten und Pausen. Sie übernehmen jedoch die in Frankreich festgelegten Vorschriften.

Der französische Arbeitskodex für das Mutterland schreibt Mindestpausen für Arbeitnehmer vor:

  • Tägliche Pause: Arbeitnehmer, die mehr als sechs Stunden am Stück arbeiten, haben Anspruch auf eine Mindestpause von 20 Minuten. Diese Pause sollte frei von jeglichen Arbeitsverpflichtungen sein und persönliche Aktivitäten ermöglichen.

Das französische Arbeitsrecht garantiert spezifische Mindestruhezeiten, um das Wohlbefinden der Arbeitnehmer sicherzustellen:

  • Tägliche Ruhezeit: Arbeitnehmer müssen zwischen den Arbeitsschichten eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden erhalten.
  • Wöchentliche Ruhezeit: Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 35 aufeinanderfolgenden Stunden. Dies entspricht in der Regel zwei vollen Tagen pro Woche.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

Die Französischen Süd- und Antarktisgebiete (TAAF) haben keine eigenen spezifischen Vorschriften für Nacht- und Wochenendarbeit. Stattdessen sind sie stark von den Arbeitsgesetzen des französischen Mutterlandes beeinflusst.

In Bezug auf Nachtarbeit erkennt das französische Arbeitsgesetzbuch die potenziellen Gesundheits- und Sicherheitsbedenken an, die damit verbunden sind. Während es keine festen Verbote für Nachtschichten gibt, ermutigt das Gesetz Arbeitgeber, Nachtarbeit wann immer möglich zu minimieren und freiwillige Einsätze zu priorisieren.

Vorschriften für Nachtarbeiter umfassen medizinische Überwachung und erhöhte Ruhezeiten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Nachtarbeiter regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen durchlaufen, um mögliche gesundheitliche Probleme aufgrund ihres Arbeitsplans zu überwachen. Nachtarbeiter haben möglicherweise auch Anspruch auf zusätzliche Ruhezeiten über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinaus. Die spezifischen Details zu diesen zusätzlichen Pausen werden jedoch oft in Tarifverträgen ausgehandelt.

Was die Wochenendarbeit betrifft, garantiert das französische Arbeitsgesetz einen Mindestanspruch auf 35 aufeinanderfolgende Stunden wöchentlicher Ruhezeit, was typischerweise zwei freie Tage pro Woche bedeutet. Sonntage sind oft in dieser Ruhezeit enthalten, es sei denn, es gelten Ausnahmen in bestimmten Sektoren. Es gibt keine generellen Verbote für Wochenendarbeit in Frankreich, und dies erstreckt sich auch auf die TAAF. Wochenendarbeit erfordert jedoch häufig die vorherige Zustimmung der Mitarbeiter, es sei denn, sie wird durch Notfälle, unvorhergesehene Umstände oder spezifische Branchen mit Ausnahmen diktiert. Wochenendarbeit erfordert typischerweise eine zusätzliche Vergütung, deren Einzelheiten oft durch Tarifverträge festgelegt werden.

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