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Globale Beschäftigungsleitfäden

Arbeitsvisa für globale Mitarbeiter: Ein schneller Leitfaden.

Veröffentlicht am:

February 13, 2025

Geschrieben von:

Vladana Donevski

Wichtige Erkenntnisse: 1. Europa bietet verschiedene Arbeitsvisa an, darunter die EU Blue Card, Freiberuflervisa und unternehmensinterne Transfergenehmigungen, jeweils mit spezifischen Zulassungsvoraussetzungen. 2. Arbeitgeber sind oft dafür verantwortlich, Visa zu sichern, aber Freiberufler und Unternehmer müssen unabhängig voneinander einen Antrag stellen. 3. Die Bearbeitungszeiten variieren, daher ist eine vorausschauende Planung unerlässlich, um Verzögerungen bei der Einstellung oder im Geschäftsbetrieb zu vermeiden.

Die Erweiterung Ihrer Belegschaft über Grenzen hinweg ist aufregend, bedeutet jedoch auch den Umgang mit Arbeitsvisa. Europa bietet eine Vielzahl von Visa-Optionen, und das richtige hängt von der Rolle des Mitarbeiters, dem Qualifikationsniveau und der geplanten Aufenthaltsdauer ab. Wenn Sie internationale Talente einstellen, sollten Sie Folgendes wissen.

EU Blue Card

Wenn Sie hochqualifizierte Fachkräfte von außerhalb der EU einstellen, ist die EU Blue Card eine der besten Optionen. Sie ist in den meisten EU-Ländern (außer Dänemark und Irland) verfügbar und bietet einen klaren Weg zur langfristigen Aufenthaltsgenehmigung.

Wer beantragt? Sie als Arbeitgeber kümmern sich in der Regel um die Antragstellung und müssen nachweisen, dass der Job die Gehalts- und Qualifikationsanforderungen erfüllt.

Wichtige erforderliche Genehmigungen: Eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis sind erforderlich.

Berechtigung: Der Mitarbeiter muss über einen anerkannten Universitätsabschluss und ein Jobangebot verfügen, das die Gehaltsschwelle erfüllt, die je nach Land variiert. In Deutschland liegt das Mindestgehalt beispielsweise bei etwa 45.000 € pro Jahr, während es in Frankreich näher bei 53.000 € liegt.

Bearbeitungszeit: Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 2-3 Monaten, obwohl einige Länder schneller sein können.

Freiberufler- und Selbstständigenvisa

Einige Fachkräfte ziehen es vor, unabhängig zu arbeiten, anstatt an einen einzigen Arbeitgeber gebunden zu sein. In diesem Fall sind Freiberufler- und Selbstständigenvisa der richtige Weg. Länder wie Deutschland, Italien und Portugal bieten diese Visa an, um internationale Talente anzuziehen.

Wer beantragt? Der Antragsteller (Mitarbeiter) beantragt selbst und muss nachweisen, dass er stetige Kunden oder einen tragfähigen Geschäftsplan hat.

Wichtige erforderliche Genehmigungen: Eine Selbstständigkeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis.

Berechtigung: Die Anforderungen variieren, aber die meisten Länder verlangen einen Einkommensnachweis, Geschäftskontakte und manchmal ein Mindestbankguthaben. In Portugal müssen Freiberufler beispielsweise ein Jahreseinkommen von mindestens 9.120 € nachweisen.

Bearbeitungszeit: Der Prozess kann je nach Land und Vollständigkeit des Antrags zwischen 2-6 Monaten dauern.

Genehmigungen für unternehmensinterne Transfers (ICT)

Wenn Sie einen bestehenden Mitarbeiter von einer Niederlassung Ihres Unternehmens in eine andere innerhalb der EU versetzen müssen, erleichtert eine ICT-Genehmigung den Prozess.

Wer beantragt? Der Arbeitgeber kümmert sich um die Antragstellung im Namen des Mitarbeiters.

Wichtige erforderliche Genehmigungen: Eine unternehmensinterne Transfergenehmigung und eine Aufenthaltserlaubnis.

Berechtigung: Der Mitarbeiter muss seit einer bestimmten Zeit im Unternehmen sein – in der Regel mindestens 3-12 Monate. Er muss auch Gehaltsanforderungen erfüllen, die je nach Land variieren.

Bearbeitungszeit: ICT-Genehmigungen dauern in der Regel 1-3 Monate.

Startup- und Unternehmer-Visa

Einige europäische Länder ermutigen aktiv ausländische Unternehmer, Unternehmen zu gründen. Ein Startup-Visum könnte die richtige Wahl sein, wenn Ihr Unternehmen eine europäische Niederlassung eröffnet.

Wer beantragt? Unternehmer beantragen direkt und müssen einen Geschäftsplan zur Genehmigung einreichen.

Wichtige erforderliche Genehmigungen: Ein Startup- oder Unternehmer-Visum sowie eine Aufenthaltserlaubnis.

Berechtigung: Bewerber benötigen einen soliden Geschäftsplan, einen Nachweis über finanzielle Unterstützung und einen Vorschlag, der der lokalen Wirtschaft zugutekommt. Frankreich bietet beispielsweise das "French Tech Visa" für innovative Startups an.

Bearbeitungszeit: Der Prozess kann je nach Land und Wirtschaftssektor 3-6 Monate dauern.

Länderspezifische Arbeitsvisa

Jedes europäische Land hat sein eigenes Arbeitsvisasystem, das auf spezifische Beschäftigungsbedürfnisse zugeschnitten ist. Hier sind einige wichtige Beispiele:

Deutschland: Das Fachkräftevisum erfordert einen Nachweis über berufliche Qualifikationen und ein Jobangebot.

Frankreich: Der Talent Passport ist ideal für hochqualifizierte Arbeitskräfte, Forscher und Künstler.

Spanien: Das Visum für hochqualifizierte Fachkräfte ist für Führungskräfte und Spezialisten in Schlüsselindustrien konzipiert.

Niederlande: Das Visum für hochqualifizierte Migranten bietet einen beschleunigten Prozess für hochverdienende Fachkräfte.

Kurzfristige Geschäftsvisa

Nicht jede internationale Einstellung benötigt ein langfristiges Arbeitsvisum. Ein Geschäftsvisum ist in der Regel ausreichend. genug, wenn Ihr Mitarbeiter nur zu Besprechungen, Konferenzen oder kurzfristigen Einsätzen kommt. Wer beantragt? Der Mitarbeiter beantragt direkt, obwohl er möglicherweise ein Schreiben von Ihrem Unternehmen benötigt. Wichtige erforderliche Genehmigungen: Ein kurzfristiges Geschäftsvisum. Bearbeitungszeit: In der Regel 15-45 Tage, je nach Land. Zu beachten: Wenn der Mitarbeiter länger bleibt als sein Visum erlaubt, muss er auf eine Arbeitserlaubnis umsteigen. Es ist am besten, im Voraus zu planen.

Allgemeine Richtlinien zur Beantragung eines europäischen Arbeitsvisums

Die Beantragung eines europäischen Arbeitsvisums kann überwältigend erscheinen, aber die Aufteilung in Schritte hilft:

  1. Feststellung der Berechtigung – Überprüfen Sie, ob Ihr Mitarbeiter die Anforderungen an Gehalt, Ausbildung und Erfahrung erfüllt.
  2. Wählen Sie den richtigen Visumtyp – Verschiedene Rollen erfordern unterschiedliche Visa, stellen Sie also sicher, dass Sie das richtige auswählen.
  3. Einreichung des Antrags – Entweder Sie (der Arbeitgeber) oder der Mitarbeiter müssen Unterlagen wie Verträge, Qualifikationsnachweise und Finanzunterlagen einreichen.
  4. Warten auf die Bearbeitung – Je nach Visum kann dies von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.
  5. Registrierung bei den örtlichen Behörden – Sobald der Mitarbeiter ankommt, muss er möglicherweise eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und sich für Steuerzwecke registrieren.

Verständnis der Arbeitsvisumoptionen in Europa

Das Verständnis der Arbeitsvisumoptionen in Europa erleichtert die Einstellung globaler Talente und stellt sicher, dass Sie den Einwanderungsgesetzen entsprechen. Egal, ob Sie einen Vollzeitmitarbeiter einstellen, einen Freiberufler hinzuziehen oder einen bestehenden Mitarbeiter intern versetzen, die Wahl des richtigen Visums ist entscheidend. Vorausplanung spart Zeit, Geld und Ärger in der Zukunft.

FAQs:

Wer ist verantwortlich für die Beantragung eines europäischen Arbeitsvisums? Das hängt vom Visumtyp ab. Arbeitgeber übernehmen in der Regel die Anträge für eingestellte Mitarbeiter, während Freiberufler und Unternehmer selbst beantragen müssen.

Wie lange dauert es, ein europäisches Arbeitsvisum zu erhalten? Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Land und Visumtyp, von wenigen Wochen für Geschäftsvisa bis zu mehreren Monaten für langfristige Arbeitserlaubnisse.

Kann ein Mitarbeiter von einem kurzfristigen Geschäftsvisum zu einem Arbeitsvisum wechseln? In den meisten Fällen müssen sie das Land verlassen und von außerhalb einen Antrag stellen. Einige Länder erlauben jedoch unter bestimmten Bedingungen die Umwandlung des Visums im Land.

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