{Rivermate | Der vollständige Leitfaden: Gehaltsabrechnung in Frankreich und Dinge, die Sie wissen müssen.

Internationale Arbeitsgesetze

Der vollständige Leitfaden: Gehaltsabrechnung in Frankreich und Dinge, die Sie wissen müssen.

Veröffentlicht am:

April 18, 2024

Geschrieben von:

Lucas Botzen.

Das Navigieren durch das komplexe Labyrinth der französischen Lohn- und Steuerregelungen kann für jedes Unternehmen, das eine Expansion nach Frankreich plant, entmutigend sein. Mit einem der komplexesten Systeme in Europa ist das Verständnis der Feinheiten des Arbeitsrechts, der Steuersätze und der Compliance-Anforderungen entscheidend. Dieser Beitrag erläutert alles von verschiedenen Unternehmensstrukturen, Mitarbeitervergütung, Kündigungsprozessen bis hin zum Mutterschaftsurlaub und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur den französischen Gesetzen entspricht, sondern auch in seiner neuen Umgebung gedeiht. Lernen Sie aus den Experteneinsichten von Rivermate, wie Sie Ihre Expansion effektiv managen und Ihre Geschäftstätigkeit in Frankreich so reibungslos und effizient wie möglich gestalten können. Ob es darum geht, die richtige Unternehmensstruktur zu wählen oder die detaillierten Steuerimplikationen zu verstehen, dieser Leitfaden ist Ihr erster Schritt zu erfolgreichem Geschäftswachstum in Frankreich.

Als eines der entwickelten Länder der Welt ist es keine Überraschung, dass Frankreich auch eines der komplexesten und kompliziertesten Lohnabrechnungssysteme in den europäischen Nationen hat. Globale Unternehmen und Arbeitgeber müssen sich mit der Verwaltung und Berichterstattung der Lohnabrechnung für Einkommensteuer, monatliche Beiträge zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer, Mehrwertsteuer und andere compliancebezogene Verantwortlichkeiten auseinandersetzen. Wenn Sie planen, Ihr Geschäft oder Unternehmen in Frankreich zu erweitern, könnten Sie von den hohen Arbeitskosten und Steuersätzen, den starren Arbeitsgesetzen und den komplexen Vorschriften überwältigt werden. Glücklicherweise hat Rivermate dieses Thema sorgfältig untersucht und recherchiert. Dieser Artikel wird Ihnen helfen, das Verständnis zu vertiefen und Tipps zu geben, wie Sie Ihr Geschäft in Frankreich ausbauen können.

Kennen Sie die Natur Ihres Geschäfts

Bevor Sie beginnen, müssen Sie zunächst bestimmen, wo Ihr Geschäft einzuordnen ist. Zu wissen, ob Ihr Unternehmen reguliert ist oder nicht, ist ein guter Ausgangspunkt. Dies liegt daran, dass die Steuer- und Lohnabrechnungsvorschriften in Frankreich auf der Struktur des Unternehmens basieren. Die drei gängigen Unternehmensstrukturen in Frankreich umfassen SARL, SA und SAS.

  • SARL (Société à responsabilité limitée). Es handelt sich um ein privates Unternehmen mit beschränkter Haftung. Die SARL vereint sowohl Merkmale und Eigenschaften von Kapitalgesellschaften als auch von Personengesellschaften. Darüber hinaus wird das Unternehmen nur von einem Vorstand oder einem einzelnen Geschäftsführer geleitet. Im Falle von mehr als 60 Stakeholdern ist es obligatorisch, einmal im Jahr eine Geschäftssitzung abzuhalten. Um zwischen SARL und anderen Unternehmensstrukturen zu unterscheiden, sollten Sie bedenken, dass die SARL hauptsächlich von mittelständischen Unternehmen und Finanzinvestitionsinstitutionen genutzt wird.

  • SA (Société Anonyme). Diese Unternehmensstruktur ähnelt den Körperschaften der Vereinigten Staaten und den börsennotierten Gesellschaften des Vereinigten Königreichs. Um einen historischen Überblick zu geben: Die französische Regierung führte die SA ein, um die weit verbreiteten Spekulationen zu beseitigen, die zu einem Zyklus von Boom und Bust im Handel des Landes führten. Einer der Vorteile, den Sie von der SA erhalten können, ist der Schutz des eigenen Vermögens des Eigentümers vor Gläubigeransprüchen. Die SA eignet sich auch für groß angelegte Unternehmen und Betriebe.

  • SAS (Société par actions simplifiée). Zweifellos ist die SAS die am häufigsten genutzte Unternehmensstruktur in Frankreich, da sie den Eigentümern viele Vorteile bietet. Sie ist flexibler als andere Unternehmensstrukturen und hat geringe Kapitalanforderungen. Es gibt auch keine bestimmte Managementstruktur. Sie bietet einer Organisation mehr Freiheit bei der Verwaltung und dem Betrieb. Wichtiger ist, dass Kapitalmärkte keinen Zugang zur SAS haben und die Anteile nicht an einer Börse notiert werden. Sie ist für kleine Unternehmen konzipiert, da sie einfacher einzurichten und zu betreiben ist.

Lernen Sie, wie Sie Ihre Mitarbeiter richtig entlohnen

Denken Sie daran, dass Sie in Frankreich verpflichtet sind, einen Arbeitsvertrag auszustellen. Als Arbeitgeber müssen Sie im Vertrag auch die vollständigen Vergütungsdetails angeben. Für die Verarbeitung der Lohnabrechnung in Frankreich müssen Sie einige Beschäftigungsrichtlinien berücksichtigen. Dazu gehören Vergütung, Kündigung, Mutterschaftsurlaub, Feiertage, Arbeitszeiten und Krankheitsurlaub.

Vergütung

Der Mindestlohn in Frankreich ändert sich jedes Jahr. Derzeit beträgt das monatliche Mindestgehalt 1.539,42 €. Sie können jedoch weiterhin Tarifverträge abschließen, da diese großzügiger sind und ein höheres Mindestgehalt erfordern. Denken Sie daran, dass die Mitarbeiter ihre Zahlungen mindestens einmal im Monat zusammen mit einer Gehaltsabrechnung erhalten müssen. Schließlich, wenn Sie von Ihren Mitarbeitern Überstunden oder Arbeit über 35 Stunden pro Woche hinaus verlangen, liegt es in Ihrer Verantwortung, ihnen Überstundenvergütung zu zahlen. In der Regel beträgt diese 125 % ihres regulären Stundenlohns für die ersten 8 Stunden und steigt danach auf 150 %.

Kündigung

Sie können Ihre Mitarbeiter nicht ohne triftige Gründe kündigen. In Frankreich sind die Gründe für Entlassung und Kündigung die folgenden:

  • Nichterfüllung der im Vertrag angegebenen beruflichen Pflichten, moralische und sexuelle Belästigung, unangemessenes Verhalten. Verhalten am Arbeitsplatz, wiederholte Abwesenheiten und Urlaube ohne Erlaubnis, Gewalt, körperlicher und verbaler Missbrauch und Ungehorsam. * Schließung des Unternehmens aufgrund von Insolvenz, finanziellen Herausforderungen des Unternehmens, Positionswechseln und Unternehmensumstrukturierungen.

Mutterschaftsurlaub

Als Arbeitgeber müssen Sie wissen, dass Ihre Mitarbeiter Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub haben. Die Richtlinien sind wie folgt:

  • Wenn Ihre Mitarbeiterin medizinische Komplikationen hat, erhält sie zusätzlich zwei pränatale Wochen und weitere vier postnatale Wochen.
  • Mütter von Zwillingen können 12 pränatale Wochen und 22 postnatale Wochen in Anspruch nehmen; Drillingsmütter erhalten 24 pränatale Wochen und 22 postnatale Wochen.
  • Acht Wochen pränataler Urlaub und 18 Wochen postnataler Urlaub werden Mitarbeitern gewährt, die ein Kind mit bereits vorhandenen Kindern zur Welt gebracht haben.
  • Sechs Wochen pränataler Urlaub und zehn Wochen postnataler Urlaub werden Müttern gewährt, die ein Kind mit einem bereits vorhandenen Kind zur Welt gebracht haben.

Feiertage

In Frankreich ist der einzige bezahlte Feiertag der Tag der Arbeit, und wenn Sie Ihre Mitarbeiter an diesem Feiertag arbeiten lassen, müssen Sie ihnen eine zusätzliche Vergütung in Höhe eines Tagesgehalts gewähren. Für die übrigen Feiertage können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung darüber treffen, ob sie bezahlten Urlaub erhalten oder nicht. Die nationalen Feiertage in Frankreich umfassen Neujahrstag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Tag des Sieges in Europa, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Tag des Waffenstillstands und Weihnachtstag.

Arbeitszeiten

Wie oben erwähnt, beträgt die vorgeschriebene Arbeitswoche in Frankreich 35 Stunden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch Tarifverträge in Betracht ziehen. Mitarbeiter können sich dafür entscheiden, nicht mehr als sechs Tage pro Woche zu arbeiten, und sie müssen einmal pro Woche 35 aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit erhalten. Diese Richtlinien bezüglich der Arbeitszeiten gelten jedoch nicht für Führungspositionen.

Krankheitsurlaub

Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Mitarbeiter für ihre Abwesenheiten aufgrund von Krankheit vollständig zu entschädigen. Sie sind nur verpflichtet, die Differenz zwischen der Leistung der Sozialen Krankenversicherung und der normalen Vergütung des Mitarbeiters auszugleichen. Wenn ein Mitarbeiter länger als 30 Tage krank ist, muss er/sie sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen, bevor er/sie wieder zur Arbeit zurückkehrt.

Steuerkonformität

In Frankreich sind die Vorschriften zur Gehaltsabrechnung in drei Steuerarten unterteilt. Dazu gehören Körperschaftssteuer, Ausbildungssteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Sozialsteuern.

Körperschaftssteuer

Die reguläre Körperschaftssteuer basiert üblicherweise auf den Einnahmen des Unternehmens. Wenn Ihr Unternehmen weniger als 250 Millionen Euro Umsatz erzielt, wird es mit einem Satz von 28% besteuert. Unternehmen mit mehr als 250 Millionen Euro Umsatz müssen den erforderlichen Satz von 31% zahlen. Beachten Sie, dass auf die ersten 500.000 Euro der Satz von 28% reduziert wird.

Ausbildungssteuer

0,68% der steuerpflichtigen Löhne und Leistungen werden an Arbeitgeber in Handel, Gewerbe oder Industrie und anderen Branchen abgeführt. Die Ausbildungssteuer ist erforderlich, um die Ausbildung von Lehrlingen zu unterstützen und zu finanzieren.

Lohnsteuer

Sie müssen Lohnsteuern auf Gehälter abführen, wenn Ihr Unternehmen der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf weniger als 10% Ihres Gesamtumsatzes unterliegt. Die Sätze variieren auch je nach Einkommen der einzelnen Mitarbeiter. In der Regel liegen die Sätze zwischen 4,25% und 13,60%. Beachten Sie, dass Sie keine Steuern zahlen müssen, wenn Ihre jährliche Steuerschuld nicht mehr als 1.200 Euro beträgt.

Einkommensteuer

In Frankreich basiert die Einkommensteuer der Mitarbeiter auf deren Einkommen und Familiengröße. Sie reicht von 0 bis 45%. Nachfolgend sind die Stufen des personalisierten Satzes aufgeführt:

  • 0 € – 10.064 €: 0%
  • 10.065 € – 25.659 €: 11%
  • 25.660 € – 70.369 €: 30%
  • 73.370 € – 157.806 €: 41%
  • Über 157.806 €: 45%

Sozialsteuern

Arbeitgeber in Frankreich sind verpflichtet, zu den Sozialversicherungsbeiträgen ihrer Mitarbeiter beizutragen. Arbeitsunfallversicherung, Familienzulagen, Altersrente, Krankenversicherung, Krankenversicherung, der Nationale Wohnungsbeihilfefonds und Zusatzrentenpläne sind Steuerbeiträge, die soziale Programme in Frankreich finanzieren. Hier ist ein detaillierterer Satz:

  • Arbeitsunfallversicherung. Basierend auf. Arbeitsplatzrisiko von Krankheit oder Verletzung. Kein Beitrag für Mitarbeiter. * Familienzulagen. 3,45% oder 5,25% für Mitarbeiter. * Altersrente. Bis zu 6,9% oder 8,55% für Arbeitgeber. * Krankenversicherung. 7% oder 13% für Arbeitgeber. * Die Nationalen Wohnungsbeihilfefonds. 0,1% oder 0,5% für Arbeitgeber. * Zusatzrentenpläne. 3,15% für Mitarbeiter und 4,27% für Arbeitgeber (Stufe 1); 8,64% für Mitarbeiter und 12,95% für Arbeitgeber (Stufe 2).

Warum Rivermate als Ihre Gehaltsabrechnungsunterstützung in Frankreich wählen?

Rivermate bietet weltweit globale Gehaltsabrechnungsdienste an. Unser Unternehmen vertritt Werte wie Genauigkeit, Integrität und Exzellenz. Wir versichern unseren Kunden, dass ihre Unternehmen zu 100% den Arbeitsvorschriften und lokalen Steueranforderungen entsprechen. Wenn Sie Rivermate als Ihren Arbeitgeber in Frankreich wählen, können wir Ihnen sicherlich bei Folgendem helfen:

  • Steuerabzüge
  • Gehaltsabrechnung
  • Französische Arbeitsgesetze und Vorschriften.

Globale Expansion erfordert viel Arbeit. Sie können jedoch großartige Vorteile erzielen, sobald Sie erfolgreich sind. Um Sie bei der Bewältigung der Arbeitsgesetze, hohen Steuersätze und anderer Komplexitäten zu unterstützen, wäre es am besten, einen globalen Gehaltsabrechnungsanbieter in Betracht zu ziehen. Diese Lösungen sind garantiert effektiv und kosteneffizient. Rufen Sie uns an und lassen Sie uns sehen, wie wir Ihre Expansion in Frankreich reibungslos und stressfrei gestalten können.

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