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Britische Jungferninseln

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Britische Jungferninseln

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Lohnsteuern werden auf alle Arbeitnehmervergütungen erhoben, die 10.000 US-Dollar pro Jahr überschreiten. Arbeitgeber werden in zwei Klassen eingeteilt. Klasse 1 Arbeitgeber sind Unternehmen mit 7 oder weniger Mitarbeitern, einem Jahreslohn unter 150.000 USD und einem Jahresumsatz unter 300.000 USD. Klasse 2 Arbeitgeber sind alle Unternehmen, die nicht als Klasse 1 qualifiziert sind. Die Steuersätze für Klasse 1 und Klasse 2 Arbeitgeber betragen 10% bzw. 14%.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber sind verpflichtet, 4,5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers an die Sozialversicherungsanstalt zu zahlen. Dieser Beitrag deckt Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen-, Krankheits-, Mutterschafts- und Arbeitsunfallleistungen ab. Es gibt maximale monatliche Beitragsgrenzen, die ab 2023 bei 3.916,66 USD liegen.

Nationale Krankenversicherung (NHI)

Arbeitgeber sind auch verpflichtet, 3,75% des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers an das NHI-System zu zahlen. Ähnlich wie bei der Sozialversicherung gibt es monatliche Beitragsobergrenzen, die ab 2023 bei 7.833 USD liegen.

Zusätzliche Arbeitgeberverantwortlichkeiten

Arbeitgeber haben zusätzliche Verantwortlichkeiten, wie die Registrierung beim Finanzamt, der Sozialversicherungsanstalt und der NHI. Sie müssen auch genaue Lohnabrechnungsunterlagen für Steuer- und Sozialversicherungszwecke führen. Die Fristen für die Einreichung und Zahlung der Lohnsteuer liegen in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Ende jedes Monats. Zahlungen für Sozialversicherung und NHI können je nach Unternehmensgröße monatlich oder vierteljährlich erforderlich sein.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In den Britischen Jungferninseln (BVI) gibt es kein traditionelles Einkommenssteuersystem. Das bedeutet, dass Bewohner und Nichtbewohner, die in den BVI arbeiten, keine Einkommenssteuer auf ihre Einkünfte zahlen müssen.

Lohnsteuer

Die primäre Form der Besteuerung von Arbeitnehmern in den BVI ist die Lohnsteuer. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuer von den Einkünften ihrer Mitarbeiter einzubehalten.

Steuersätze

  • Klasse 1 Arbeitgeber: Arbeitgeber mit 7 oder weniger Mitarbeitern, einem jährlichen Lohnsumme unter $150.000 und einem jährlichen Umsatz unter $300.000 unterliegen dem Lohnsteuersatz von 10%.
  • Klasse 2 Arbeitgeber: Alle anderen Arbeitgeber unterliegen dem Lohnsteuersatz von 14%.

Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • 8% der Lohnsteuer werden vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
  • Die verbleibenden 2% (Klasse 1) oder 6% (Klasse 2) werden vom Arbeitgeber gezahlt.

Steuerpflichtiges Einkommen

Die Lohnsteuer gilt für alle Formen der Vergütung, einschließlich Gehalt, Boni, Provisionen, Sachleistungen und andere Einkünfte.

Steuerbefreiung

Arbeitnehmer erhalten eine jährliche Steuerbefreiung für die ersten $10.000 des verdienten Einkommens.

Sozialversicherungsbeiträge

In den BVI sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Dies fällt unter das National Health Insurance (NHI) System.

Beitragssätze

  • Arbeitnehmer: 4% des Bruttogehalts.
  • Arbeitgeber: 4,5% des Bruttogehalts.

Komponenten der Sozialversicherungsbeiträge

Der Beitrag des Arbeitgebers von 4,5% wird wie folgt aufgeteilt:

  • 3,25%: Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen.
  • 0,75%: Kranken- und Mutterschaftsleistungen.
  • 0,5%: Arbeitsunfallleistungen.

Mehrwertsteuer

Die Britischen Jungferninseln (BVI) erheben keine Mehrwertsteuer (MwSt) oder ein gleichwertiges Umsatzsteuersystem. Folglich erheben oder sammeln Unternehmen, die innerhalb der BVI tätig sind, keine MwSt auf die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen.

Auswirkungen auf Dienstleistungen

  • Keine MwSt auf Dienstleistungen: Dienstleistungen, die von Unternehmen innerhalb der BVI erbracht oder in die BVI importiert werden, unterliegen nicht der MwSt.
  • Potenzielle MwSt in anderen Jurisdiktionen: Wenn Sie Dienstleistungen für Kunden in Ländern mit MwSt anbieten, können diese Kunden gemäß ihren eigenen Steuervorschriften der MwSt unterliegen. Es ist wichtig, die Steuervorschriften in den Jurisdiktionen zu kennen, in denen Ihre Kunden ansässig sind.

Steuervergünstigungen

Die Britischen Jungferninseln (BVI) sind bekannt für ihre steuerfreundliche Gerichtsbarkeit und bieten Unternehmen, die innerhalb ihrer Grenzen operieren, mehrere Vorteile.

Steuervorteile in den BVI

BVI-Unternehmen genießen eine Reihe von Steuervorteilen, darunter:

  • Keine Körperschaftssteuer: Es gibt keine Körperschaftssteuer auf weltweites Einkommen für BVI-Unternehmen, was zu erheblichen finanziellen Einsparungen führt.
  • Keine Kapitalertragssteuer: Die BVI besteuern keine Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten.
  • Keine Erbschafts- oder Vermögenssteuer: In den BVI angesammeltes Vermögen unterliegt keiner Erbschafts- oder Vermögenssteuer.
  • Befreite Unternehmen: Eine spezielle Art von BVI-Gesellschaft, das befreite Unternehmen, ist vollständig von jeglichen lokalen Steuern befreit.

Zusätzliche Anreize

Neben den grundlegenden Steuervorteilen bietet die BVI-Regierung gelegentlich weitere Anreize:

  • Zollvergünstigungen: Bestimmte Importe, die in genehmigten Branchen verwendet werden, können von Zollermäßigungen oder -befreiungen profitieren.
  • Lohnsteuerbefreiungen: Obwohl nicht in diesem Text enthalten, sind die Lohnsteuern generell niedrig, und zusätzliche Befreiungen können je nach Art des Unternehmens verfügbar sein.
  • Pionierstatus: Unternehmen, die sich in innovativen oder neuen Tätigkeiten in den BVI engagieren, können für den Pionierstatus in Frage kommen, was zu weiteren Steuervergünstigungen führen kann.

Praktische Überlegungen

Obwohl die BVI einen hocheffizienten steuerlichen Rahmen bieten, müssen Unternehmen die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz beachten. Diese zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen eine echte Präsenz in den BVI aufrechterhalten. Darüber hinaus sind die BVI den internationalen Standards der Steuerkooperation verpflichtet. Laufende globale Änderungen der Steuervorschriften könnten die Betriebsweise von BVI-Unternehmen in der Zukunft beeinflussen.

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