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Heiliger Stuhl

Freelancing und Selbstständige Verträge

Verstehen Sie die Unterschiede und Vorschriften für Freiberufler in Heiliger Stuhl

Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Auftragnehmern

In der Vatikanstadt, auch bekannt als der Heilige Stuhl, macht das auf kanonischem Recht und Lateranverträgen basierende Rechtssystem einen klaren Unterschied zwischen Angestellten und unabhängigen Auftragnehmern. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Bestimmung von Steuerpflichten, Sozialversicherungsbeiträgen und Arbeitnehmerrechten.

Kontrolle

Angestellte im Heiligen Stuhl unterliegen einem hohen Maß an Kontrolle. Der Heilige Stuhl legt ihre Arbeitszeiten, Zeitpläne, den Arbeitsort und die Methoden zur Erledigung der Aufgaben fest (Gesetz Nr. XIX von 2008, Artikel 3). Unabhängige Auftragnehmer hingegen haben erhebliche Autonomie bei der Ausführung ihrer Arbeit. Sie kontrollieren ihre Zeitpläne, Methoden und verwendeten Werkzeuge (Statut des Governatorats des Staates Vatikanstadt, Artikel 10).

Integration

Angestellte sind in die Arbeitsstruktur des Heiligen Stuhls integriert. Sie arbeiten typischerweise vor Ort, nutzen die Ausrüstung des Heiligen Stuhls und tragen Uniformen (falls zutreffend). Unabhängige Auftragnehmer hingegen arbeiten außerhalb der Arbeitsstruktur des Heiligen Stuhls. Sie verwenden typischerweise ihre eigene Ausrüstung und arbeiten von ihrem eigenen Standort aus.

Wirtschaftliche Abhängigkeit

Der Heilige Stuhl ist die Hauptquelle des Einkommens für Angestellte. Sie erhalten ein festes Gehalt oder Lohn. Unabhängige Auftragnehmer hingegen haben mehrere Kunden oder Einkommensquellen. Sie sind finanziell nicht vom Heiligen Stuhl abhängig.

Leistungen und Sozialversicherung

Der Heilige Stuhl gewährt Sozialversicherungsleistungen, bezahlten Urlaub und andere Leistungen an Angestellte (Gesetz Nr. XIX von 2008, Artikel 20-29). Unabhängige Auftragnehmer hingegen haben in der Regel keinen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen oder andere Leistungen vom Heiligen Stuhl. Sie sind für ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.

Selbständige Vertragsarbeit

Die selbstständige Tätigkeit im Heiligen Stuhl erfordert eine einzigartige Reihe von Überlegungen. Es ist wichtig, die Nuancen dieser Arbeitsvereinbarung in diesem spezifischen Kontext zu verstehen.

Vertragsstrukturen

Verträge für selbstständige Tätigkeiten im Heiligen Stuhl sollten klar und spezifisch sein. Sie müssen den Arbeitsumfang, die zu erbringenden Leistungen und die Zahlungsbedingungen festlegen.

Spezifität

Der Vertrag sollte detailliert und präzise sein. Dies beinhaltet die Festlegung des Arbeitsumfangs, der zu erbringenden Leistungen und der Zahlungsbedingungen.

Kündigungsklauseln

Klare Kündigungsklauseln sind entscheidend. Diese sollten die Bedingungen und Kündigungsfristen für die Beendigung des Engagements festlegen.

Verhandlungspraktiken

Die Verhandlungspraktiken im Heiligen Stuhl können sich von denen in anderen Ländern unterscheiden, aufgrund des relativ kleinen Arbeitsmarktes innerhalb des Staates der Vatikanstadt.

Begrenzter Verhandlungsspielraum

Im Vergleich zu einigen Ländern haben selbstständige Auftragnehmer im Heiligen Stuhl möglicherweise einen begrenzten Verhandlungsspielraum.

Fokus auf Leistungen

Die Verhandlungen sollten sich darauf konzentrieren, die zu erbringenden Leistungen, Zeitpläne und Vergütungen klar zu definieren, um eine für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung sicherzustellen.

Geistige Eigentumsrechte

Geistige Eigentumsrechte (IP-Rechte), einschließlich Urheberrechte, Marken und Patente, werden vom Heiligen Stuhl anerkannt. Für Freiberufler und unabhängige Auftragnehmer ist das Verständnis der Eigentumsrechte an ihrer Arbeit von wesentlicher Bedeutung.

Eigentum an Urheberrechten

Die Standardregel besagt, dass in Abwesenheit einer schriftlichen Vereinbarung der Freiberufler oder unabhängige Auftragnehmer in der Regel das Urheberrecht an dem von ihm geschaffenen Originalwerk besitzt, gemäß dem Codex des kanonischen Rechts, Canon 1167. Ein schriftlicher Vertrag kann jedoch das Eigentum am Urheberrecht ausdrücklich auf den Heiligen Stuhl übertragen, wie im Lateranvertrag, Artikel 57, festgelegt. Dies ist eine gängige Praxis bei Auftragsarbeiten. Wenn die Arbeit nach bestimmten Kriterien, die von den Gerichten des Heiligen Stuhls festgelegt wurden, als "Werk im Auftrag" betrachtet wird, geht das Eigentum automatisch auf den Heiligen Stuhl über, gemäß dem Statut des Governatorats des Staates der Vatikanstadt, Artikel 11.

Moralische Rechte

Freiberufler behalten ihre moralischen Rechte an ihrem Werk, auch wenn das Urheberrecht übertragen wird. Moralische Rechte umfassen das Recht auf Namensnennung und das Recht, sich gegen Entstellung oder Veränderung zu wehren, gemäß dem Codex des kanonischen Rechts, Canon 1168.

Marken & Patente

Die für Urheberrechte entwickelten Prinzipien des Eigentums gelten im Allgemeinen auch für Marken und Patente. Verträge sollten das Eigentum klar regeln, wenn die Arbeit des Freiberuflers Marken oder Erfindungen umfasst.

Steuern und Versicherungen

Freiberufler und unabhängige Auftragnehmer im Heiligen Stuhl, auch bekannt als Vatikanstadt, haben einzigartige Steuer- und Versicherungsverpflichtungen.

Einkommensteuer

Freiberufler mit einem Jahreseinkommen von über €8.000 (ca. $8.800 USD) müssen sich beim Gouverneursamt - Ufficio del Governatorato (UG) registrieren. Es gilt ein progressives Einkommenssteuersystem mit Sätzen von 0% für Einkommen unter €8.000 bis zu einem Höchstsatz von 19% für Einkommen über €85.000 (ca. $93.500 USD). Registrierte Freiberufler müssen jährliche Steuererklärungen abgeben und die Einkommensteuer zu den vom UG festgelegten Fristen zahlen.

Sozialversicherungsbeiträge

Freiberufler sind nicht automatisch in ein Sozialversicherungsprogramm eingeschrieben. Sie können jedoch freiwillig in ein Rentensystem des Instituts für Sozialversicherungsleistungen der Kleriker (ISPAC) einzahlen.

Versicherungsoptionen für Freiberufler und unabhängige Auftragnehmer

Der Heilige Stuhl hat kein obligatorisches Krankenversicherungssystem für Freiberufler. Es gibt jedoch mehrere Versicherungsoptionen, die finanziellen Schutz bieten können.

Krankenversicherung

Mehrere private Versicherungsgesellschaften bieten Krankenversicherungspläne für Freiberufler im Heiligen Stuhl an. Diese Pläne können medizinische Kosten, Krankenhausaufenthalte und andere Gesundheitskosten abdecken.

Berufshaftpflichtversicherung

Fehler- und Unterlassungsversicherung (E&O) schützt Freiberufler vor finanziellen Verlusten, wenn ein Kunde sie wegen Fahrlässigkeit oder Fehlern bei der Erbringung von Dienstleistungen verklagt.

Lebens- und Invaliditätsversicherung

Diese Arten von Versicherungen können Freiberuflern und ihren Familien finanzielle Sicherheit im Falle von Tod, Invalidität oder schwerer Krankheit bieten.

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