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Cookinseln

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Cookinseln

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In den Cookinseln sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Beiträge zum Cook Islands National Superannuation Fund (CINSF) im Namen ihrer Mitarbeiter zu leisten. Der Arbeitgeberbeitragssatz beträgt 5 % des Bruttoverdienstes des Mitarbeiters. Diese Beiträge werden auf der Grundlage des gesamten Bruttoverdienstes eines Mitarbeiters berechnet, bevor Abzüge vorgenommen werden.

Zahlungsprozess

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge vom Gehalt ihrer Mitarbeiter abzuziehen und an den CINSF zu überweisen. Diese Beiträge sind in der Regel monatlich fällig.

Weitere Arbeitgeberpflichten

Neben den CINSF-Beiträgen können Arbeitgeber auf den Cookinseln weitere steuerliche Verpflichtungen haben. Dazu gehört die Einbehaltung der Einkommensteuer (PAYE) von den Gehältern ihrer Mitarbeiter. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, genaue Lohnabrechnungsunterlagen für Steuerzwecke zu führen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In den Cookinseln behalten Arbeitgeber die Lohnsteuer (PAYE) von den Bruttogehältern der Arbeitnehmer zu den geltenden Sätzen ein. Diese Sätze sind progressiv und hängen vom Einkommensniveau des Arbeitnehmers ab.

Nationaler Altersvorsorgefonds (CINSF)

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen 5% des Einkommens des Arbeitnehmers in den Nationalen Altersvorsorgefonds der Cookinseln ein. Diese Beiträge sollen den Arbeitnehmern Rentenleistungen bieten.

Andere mögliche Abzüge

Arbeitnehmer können möglicherweise Steuerabzüge für wohltätige Spenden an zugelassene Organisationen geltend machen. Darüber hinaus können Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Beschäftigung geschäftsbedingte Ausgaben haben, möglicherweise Steuerabzüge für diese Ausgaben geltend machen, sofern sie Quittungen zur Unterstützung ihrer Ansprüche haben.

Einreichung und Zahlung

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, monatliche PAYE- und CINSF-Erklärungen bei der Revenue Management Division (RMD) des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaftsmanagement (MFEM) einzureichen. Diese Erklärungen müssen bis zum 20. des Monats eingereicht werden, der auf den Monat folgt, in dem die Abzüge vorgenommen wurden. Zahlungen können online, persönlich oder per Post erfolgen.

Mehrwertsteuer

In den Cookinseln ist die Mehrwertsteuer (MWST) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen zu einem Standardsatz von 15 % angewendet wird. Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen anbieten, müssen sich für die MWST registrieren, wenn ihr Umsatz eine bestimmte Schwelle überschreitet.

Steuerpflichtige Dienstleistungen

Die Mehrheit der in den Cookinseln erbrachten Dienstleistungen unterliegt der MWST. Dazu gehören professionelle Dienstleistungen wie Anwälte, Buchhalter und Berater, Unterkunftsdienstleistungen wie Hotels und Pensionen, Lebensmittel- und Getränkedienstleistungen, Tourismusdienstleistungen, Transportdienstleistungen, Reparatur- und Wartungsdienstleistungen sowie Freizeitdienstleistungen.

Nullsteuersatz-Dienstleistungen

Es gibt jedoch bestimmte Dienstleistungen, die von der MWST befreit sind oder einem Nullsteuersatz unterliegen, was bedeutet, dass keine MWST erhoben wird. Dazu gehören exportierte Dienstleistungen, also Dienstleistungen, die außerhalb der Cookinseln erbracht werden oder Dienstleistungen, die in den Cookinseln erbracht werden und als exportiert gelten. Finanzdienstleistungen wie Bank-, Versicherungs- und Investitionsdienstleistungen sind ebenfalls nullbesteuert, ebenso wie Bildungsdienstleistungen, die von registrierten Schulen und Bildungseinrichtungen erbracht werden, medizinische und Gesundheitsdienstleistungen, die von registrierten Gesundheitsfachkräften erbracht werden, und öffentliche Verkehrsdienstleistungen.

MWST-Registrierung und -Erhebung

Unternehmen, die für die MWST registriert sind, müssen MWST auf ihre steuerpflichtigen Dienstleistungen erheben und ihren Kunden Steuerrechnungen ausstellen. Sie sind auch verpflichtet, MWST-Erklärungen abzugeben und die von ihnen erhobene MWST an die Revenue Management Division (RMD) des Ministry of Finance and Economic Management (MFEM) zu zahlen.

Steuervergünstigungen

Internationale Unternehmen (ICs), die gemäß dem International Companies Act 1981-82 auf den Cookinseln registriert sind, genießen einen Nullsatz der Körperschaftssteuer. Um sich für diese Befreiung zu qualifizieren, müssen ICs sicherstellen, dass ihr Einkommen aus Quellen außerhalb der Cookinseln stammt und sie keine Geschäfte mit Einwohnern der Cookinseln tätigen.

Entwicklungsinvestitionsanreize

Das Cook Islands Development Investment Act (DIA) bietet Steueranreize, um Investitionen in bestimmte Sektoren und Industrien zu fördern, die für die Entwicklung des Landes als wichtig erachtet werden. Zu den Branchen, die sich qualifizieren können, gehören Landwirtschaft, Tourismus, Fischerei, Fertigung und Informationstechnologie. Je nach Projekt und Sektor können die Anreize gemäß dem DIA Einkommenssteuervergünstigungen (reduzierte Steuersätze oder Steuerferien), Befreiungen von Einfuhrzöllen sowie Stempelsteuer- und Arbeitserlaubnisbefreiungen umfassen.

Pionierstatus

Unternehmen, die neue Industrien auf den Cookinseln etablieren, können den "Pionierstatus" erhalten. Der Pionierstatus bietet Steuerferien und andere Anreize, abhängig von der spezifischen Natur des Unternehmens.

Zusätzliche Hinweise

Unternehmen, die an Steueranreizen interessiert sind, müssen sich an das Development Investment Board (DIB) der Cookinseln wenden. Der Bewerbungsprozess beinhaltet den Nachweis, wie das Unternehmen zur Wirtschaft der Cookinseln beitragen wird. Es wird empfohlen, sich von lokalen Experten beraten zu lassen. Die Cook Islands Investment Corporation (CIIC) ist eine Regierungsbehörde, die Unterstützung und Informationen über verfügbare Anreize für Unternehmen bieten kann.

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