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Internationale Arbeitsgesetze

Arbeitserlaubnisse und Visa im Jahr 2024: Ein Handbuch für Luxemburg

Veröffentlicht am:

June 11, 2024

Geschrieben von:

Lucas Botzen.

Wichtige Erkenntnisse: 1. Luxemburg ist Teil der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), daher benötigen Expats aus der EU kein spezielles Visum. Für Aufenthalte über 90 Tage müssen sie sich jedoch bei den örtlichen Behörden registrieren. 2. Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger müssen ein Visum beantragen, um in Luxemburg zu leben und zu arbeiten. Sie können eines als angestellter Arbeitnehmer, Selbständiger oder Saisonarbeiter erhalten. Luxemburg bietet ein Kurzzeitvisum (Typ C) oder ein Langzeitvisum (Typ D) an. Der Prozess zur Erlangung des Visums beginnt beim Arbeitgeber, da dieser nachweisen muss, dass keine lokalen oder EU-Arbeiter an der Stelle interessiert waren. 3. Diese Visa kosten 80 € und sind für ein Jahr gültig. Angestellten- und Selbständigenvisa können verlängert werden. Das Visum für Saisonarbeiter ist fünf Monate gültig.

Luxemburg ist ein kleines Land, das konsequent als eines der besten Länder zum Leben eingestuft wird. Es bietet großartige Jobmöglichkeiten und Arbeitsplatzsicherheit. Es erzielt auch hohe Punktzahlen bei Lebensqualitätsfaktoren, hat einen fortschrittlichen Ansatz in Bezug auf Technologie und ist mehrsprachig. Die Finanzbranche ist die wichtigste Industrie in Luxemburg, und etwa 30 % aller Arbeitsplätze im Land sind im Finanzsektor. Luxemburg ist auch die Heimat von Unternehmen wie Amazon, PayPal und Skype, was es zu einem großartigen Land für alle macht, die in der Tech-Branche arbeiten möchten. Rund 70 % der Arbeitskräfte in Luxemburg sind Expats, sodass die Einheimischen eine einladende und fortschrittliche Sicht auf Neuankömmlinge haben. Zusammen mit einer hohen Lebensqualität machen all diese Möglichkeiten Luxemburg zu einem großartigen Land für Ausländer, die dort leben und arbeiten möchten. Allerdings benötigen Sie möglicherweise ein Visum, um in Luxemburg zu leben und zu arbeiten. Je nach Aufenthaltsdauer und Staatsbürgerschaft stehen Ihnen verschiedene Visa zur Verfügung. Lassen Sie uns alles Wissenswerte über Visa und Arbeitserlaubnisse für Luxemburg behandeln.

Wer benötigt ein Visum für Luxemburg?

Luxemburg gehört zur Europäischen Union, daher gibt es unterschiedliche Anforderungen für EU-Bürger und Bürger aus Ländern, die nicht Mitglieder der EU sind. Bürger aus Ländern, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, haben die gleichen Rechte wie EU-Bürger.

1. EU-Bürger

EU-Bürger und die Bürger des EWR und der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben das Recht, in anderen EU-Ländern zu leben und zu arbeiten. Dazu müssen sie einen Arbeitsvertrag haben, selbstständig sein oder arbeitslos sein, aber über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Allerdings müssen sich EU-Bürger innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft melden, wenn sie planen, länger als 90 Tage in Luxemburg zu bleiben. Sie müssen ihre Ankunft bei der Gemeinde melden, in der sie ihren Wohnsitz nehmen möchten. Um einen Wohnsitz zu begründen, müssen Ausländer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis haben. Wenn sie von Familienmitgliedern begleitet werden, müssen sie eine Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde vorlegen. Innerhalb der ersten drei Monate müssen EU-Bürger, die in Luxemburg ankommen, auch ein Registrierungszertifikat bei der Gemeindeverwaltung ausfüllen. Dieses Zertifikat erfordert einen Nachweis über Beschäftigung, Selbstständigkeit oder ausreichende Ressourcen, um eine Abhängigkeit vom Sozialsystem zu vermeiden. Es wird auch ein gültiger Reisepass benötigt. Wenn Sie fünf Jahre in Luxemburg gelebt haben, können Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

2. Nicht-EU-Bürger

Nicht-EU-Bürger, die in Luxemburg leben und arbeiten möchten, müssen je nach Herkunftsland ein Visum beantragen. Dies gilt auch für Einwanderer aus dem Vereinigten Königreich, da sich der Status der britischen Staatsbürger nach dem Brexit geändert hat.

Arten von Luxemburg-Visa für Nicht-EU-Bürger

Einige der häufigsten Visa, die Drittstaatsangehörige beantragen, um in Luxemburg zu leben und zu arbeiten, sind die EU Blue Card, Typ C und Typ D Visa.

EU Blue Card

Die EU Blue Card ist eine der häufigsten Arten von Visa, die ausländische Staatsangehörige für das Leben und Arbeiten in einem EU-Land erhalten. Luxemburg ist eines der 25 Länder, die Drittstaatsangehörige mit einer EU Blue Card akzeptieren. Um sie zu erhalten, müssen Sie den luxemburgischen Behörden nachweisen, dass Sie ein hochqualifizierter Arbeitnehmer sind. Wenn Sie eine EU Blue Card für Luxemburg beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine höhere Bildungseinrichtung abgeschlossen haben. Sie können auch nachweisen, dass Sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in dem Bereich haben. Die EU Blue Card erfordert auch, dass Sie einen Arbeitsvertrag haben, der Ihren Qualifikationen entspricht. Es gibt auch eine Gehaltsanforderung, die Ihr Vertrag erfüllen muss. Sie müssen jährlich 88.452 € verdienen, es sei denn, Sie haben die Fähigkeiten für einen der Berufe mit einer niedrigeren Mindestgehaltsanforderung von 70.762 €. Zu den Berufen, die unter die niedrigeren Anforderungen fallen, gehören Mathematiker, Aktuare und Statistiker. Die Jobmöglichkeiten in der IT-Branche kommen auch mit niedrigeren Anforderungen für Softwareentwickler, Analysten, Datenbankdesigner und -administratoren sowie Computer. Netzwerkprofis. Sie müssen auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Visum für einen Kurzaufenthalt - Typ C

Das Typ-C-Visum ist für Geschäftsleute gedacht, die sich kurzfristig in Luxemburg aufhalten möchten. Dieses Visum wird für bis zu 90 Tage ausgestellt. Geschäftsleute, die nach Luxemburg reisen, um an Meetings teilzunehmen oder kurzfristige Geschäftsreisen zu unternehmen, verlassen sich typischerweise auf Typ-C-Visa.

Typ-D-Visum für Langzeitaufenthalte

Wer länger als 90 Tage in Luxemburg bleiben muss, entscheidet sich für ein Typ-D-Visum. Dieses Visum ist das häufigste für Selbständige, hochqualifizierte Arbeitnehmer, die noch keine EU Blue Card erhalten haben, und angestellte Arbeitnehmer. Um entweder eine Typ-C- oder Typ-D-Erlaubnis zu erhalten, müssen Arbeitnehmer ein Arbeitsvisum beantragen.

Der luxemburgische Visumantragsprozess für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber startet den Antragsprozess für seine Mitarbeiter, die in Luxemburg leben und arbeiten möchten. Dazu muss der Arbeitgeber die Nationale Arbeitsagentur (ADEM) kontaktieren und die freie Stelle melden. Ähnlich wie beim Prozess zur Erlangung eines Arbeitsvisums für Deutschland muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine lokalen Bürger oder Bürger eines anderen EU-Landes an der Stelle interessiert sind. Die ADEM wird dann prüfen, ob es luxemburgische Bürger oder Bürger eines anderen EU-Landes gibt, die die Stelle besetzen könnten. Wenn die ADEM die Stelle innerhalb von 3 Wochen nicht besetzen kann, kann der Arbeitgeber mit der Einstellung eines Drittstaatsangehörigen für die Stelle fortfahren. Der erste Schritt für den Arbeitgeber besteht darin, einen Antrag zu stellen und ein Zertifikat von der ADEM anzufordern. Dieses Zertifikat gibt dem Arbeitgeber das Recht, jeden zu beschäftigen, den er wählt, einschließlich eines Drittstaatsangehörigen. Nachdem sie das Zertifikat erhalten haben, kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Vertrag vorlegen. Der Vertrag muss datiert sein. Da die Arbeitserlaubnis jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, kann im Vertrag angegeben werden, dass das Startdatum von der Erlangung der Arbeitserlaubnis durch den Mitarbeiter abhängt. Der Mitarbeiter verwendet dann das ADEM-Zertifikat und den Vertrag, um die Arbeitserlaubnis zu beantragen. Sobald der Arbeitnehmer die Erlaubnis erhält, muss er sie dem Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber muss eine Kopie für die Dauer des Vertrags aufbewahren und das Innenministerium innerhalb von drei Arbeitstagen nach Arbeitsbeginn benachrichtigen.

Wie erhält man als Arbeitnehmer eine luxemburgische Arbeitserlaubnis?

Sobald der Arbeitgeber das erforderliche Zertifikat erhält und dem Mitarbeiter den Vertrag anbietet, muss der Mitarbeiter einen zweistufigen Prozess durchlaufen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Der erste Schritt beginnt vor der Einreise nach Luxemburg. Der Mitarbeiter muss eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies kann beim Innenministerium erfolgen. Um eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen Sie einen gültigen Reisepass besitzen. Abhängig von der Aufenthaltsdauer muss der Mitarbeiter folgende Unterlagen einreichen:

  1. Eine Kopie des Reisepasses
  2. Einen Lebenslauf
  3. Einen Auszug aus dem Strafregister
  4. Eine Kopie eines Abschlusszeugnisses oder anderer Qualifikationen
  5. Vorlage des Arbeitsvertrags, datiert und von beiden, dem Mitarbeiter und dem Arbeitgeber, unterschrieben
  6. Vorlage des Original-ADEM-Zertifikats
  7. Nachweis einer Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts
  8. Nachweis der finanziellen Mittel
  9. Zwei aktuelle Fotos
  10. Ein Einladungsschreiben für die Geschäftsreise (falls zutreffend)

Das Innenministerium wird Sie innerhalb von vier Monaten über seine Entscheidung informieren. Sie können davon ausgehen, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde, wenn Sie innerhalb von vier Monaten keine Rückmeldung vom Ministerium erhalten. Die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ist 90 Tage gültig. Innerhalb dieser 90 Tage muss die Person aus einem Drittstaat entweder ein Typ-C- oder Typ-D-Visum beantragen. Für Arbeitserlaubnisse über 90 Tage müssen Sie ein Typ-D-Visum beantragen, wenn Sie die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sobald Sie in Luxemburg sind, müssen Sie eine Ankunftserklärung abgeben, ähnlich wie EU-Bürger. Sie müssen auch eine medizinische Untersuchung bestehen. Nach Abschluss dieses Vorgangs müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Was ist mit Selbständigen?

Selbständige aus Drittstaaten können ebenfalls nach Luxemburg ziehen und ihre Arbeit fortsetzen. dort. Dazu benötigen sie eine Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Aufenthaltserlaubnis. Um die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen: 1. Nachweis der Qualifikationen Dies könnte Ihr Diplom, Nachweis der Berufserfahrung und alle relevanten Lizenzen sein, die Sie besitzen. 2. Einhaltung der lokalen Gesetze und Vorschriften bezüglich des Handwerks (falls zutreffend) Sie müssen alle Vorschriften einhalten, wenn gesetzliche Bedingungen festgelegt sind. Dies ist typischerweise der Fall für Handwerker, Händler und andere Berufe. 3. Nachweis der Ressourcen 4. Nachweis, dass der Dienst dem Land zugutekommt Möglicherweise der komplexeste Teil des Umzugs nach Luxemburg als Selbstständiger ist der Nachweis, dass Ihre Arbeit dem Land zugutekommt. Es sollte von sozialem oder kulturellem Interesse oder von wirtschaftlichem Nutzen sein. Zum Beispiel könnte Ihr kleines Unternehmen einen wirtschaftlichen Bedarf erfüllen. Es könnte Arbeitsplätze schaffen oder die lokale oder nationale Wirtschaft verbessern. Es könnte auch Investitionen anziehen, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung. Das Wichtigste, was nachgewiesen werden muss, ist, dass die Tätigkeit Ihre Anwesenheit in Luxemburg erfordert. Möglicherweise müssen Sie auch eine Geschäftserlaubnis vom Wirtschaftsministerium erwerben. Einige Arten von Unternehmen benötigen andere Genehmigungen, Akkreditierungen oder Registrierungen. Bevor Sie ein Visum beantragen, müssen Sie diese erhalten und zusammen mit Ihrem Antrag einreichen. ## Bietet Luxemburg ein Visum für digitale Nomaden an? Nein, derzeit bietet Luxemburg kein Visum für digitale Nomaden an. Digitale Nomaden, die für kurze Zeit in Luxemburg arbeiten und leben möchten, können ein Typ-C-Visum für einen Kurzaufenthalt beantragen. ## Gibt es ein Luxemburg-Visum für Saisonarbeit? Luxemburg bietet auch Visa für bestimmte Arbeitsbereiche an, die als saisonal eingestuft sind. Dazu gehören Arbeiten in der Landwirtschaft, kurzfristige Gastgewerberollen, Reiseleiter und andere Ferienarbeiten. Der Prozess zur Erlangung dieses Visums ist dem des Angestelltenarbeiters ziemlich ähnlich. Der Arbeitgeber beginnt den Prozess, indem er ADEM kontaktiert und sicherstellt, dass es keine lokalen oder EU-Kandidaten gibt, die das Jobangebot annehmen möchten. ADEM stellt dann dem Arbeitgeber ein Zertifikat aus, der dann in Kontakt mit dem Arbeitnehmer treten darf. Es ist der Arbeitnehmer, der das Visum beantragt. Dazu muss er mit seinem Vertrag, einem Zertifikat von ADEM und anderen relevanten Dokumenten, einschließlich des Reisepasses, einen Antrag stellen. ## Wie lange dauert die Antragstellung und was kostet sie? Typischerweise kann das Ministerium für Einwanderung bis zu drei Monate benötigen, um den Antrag zu bearbeiten. Die Uhr beginnt zu ticken, sobald die Dokumentation eingegangen ist. Die meisten Visa in Luxemburg haben eine Gebühr von 80 €, aber es gibt bestimmte Ausnahmen für bestimmte Länder. Der gleiche Preis gilt für Visa-Verlängerungen. ## Wie lange ist ein Visum gültig? Die meisten Visa für Luxemburg sind ein Jahr gültig. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Visum für maximal drei Jahre zu verlängern. Sie benötigen die Genehmigung der Regierung, um den Job oder Sektor zu wechseln, bevor Sie Ihr Visum zum ersten Mal verlängern. Die EU Blue Card ist typischerweise vier Jahre gültig. Wenn Ihr Vertrag jedoch für eine kürzere Zeit gültig ist, läuft die EU Blue Card drei Monate nach Ende Ihres Vertrags ab. Ein Saisonvisum ist das kürzeste. Diese Art von Visum ist für nicht mehr als fünf Monate im Jahr gültig. Darüber hinaus kann der Saisonarbeiter während seines Aufenthalts nicht zu einem anderen Visum wechseln. ## FAQ Wie erhält man ein Arbeitsvisum in Luxemburg? Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, müssen Sie entweder ein Typ-C- oder Typ-D-Visum beantragen, abhängig von der Aufenthaltsdauer. Dazu müssen Sie zuerst eine Arbeitserlaubnis erhalten. Ist es für Ausländer einfach, in Luxemburg Arbeit zu finden? Ob es einfach ist, in Luxemburg Arbeit zu finden, hängt vom Beruf ab. Aber Luxemburg hat eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten in Europa. Obwohl Englisch nicht eine der Amtssprachen in Luxemburg ist, ist es eine der am häufigsten verwendeten Sprachen im Land. Daher ist es relativ einfach, in Luxemburg Arbeit zu finden. Was ist ein gutes Gehalt in Luxemburg? Luxemburg hat einige der höchsten Gehälter der Welt. Das Land hat ebenfalls einen hohen Lebensstandard. Das durchschnittliche Gehalt in Luxemburg liegt laut den jüngsten Statistiken bei €5.000 bis €6.000 brutto pro Monat.

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